Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Polizei Ihren Entsperrcode, Ihre PIN oder Ihr Passwort mitzuteilen. Allerdings kann die Polizei unter bestimmten Umständen biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung nutzen, um das Gerät zu entsperren. Dies wurde in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen bestätigt. Wenn die Polizei Ihr Handy beschlagnahmt, haben Sie das Recht, eine Quittung zu verlangen, die den Zeitpunkt und den Grund der Beschlagnahme…
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