Paris - 20.07.2026: Eine in sozialen Netzwerken verbreitete Behauptung, wonach das Schminken im Zug oder in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in Frankreich mit einer Geldstrafe geahndet werde, ist unbegründet. Ein auf Instagram mehr als 450.000-mal abgerufenes Video stellt diese Regel als geltendes Recht dar. Nach einer Ueberpruefung von Franceinfo handelt es sich jedoch um eine mit kuenstlicher Intelligenz erzeugte Falschmeldung.Die Behauptung knüpft an eine plausible Alltagssituation an: Reisende tragen Make-up auf, benutzen Lippenstift oder richten ihr Aussehen während der Fahrt. Gerade weil Verkehrsbetriebe zahlreiche Verhaltensregeln durchsetzen, kann eine erfundene Vorschrift glaubhaft ...
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