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Patrice Tiko · 07/20/2026

Sterbehilfe-Gesetz: Ein Satz allein löst kein Verfahren aus

Paris - 20.07.2026: Die Aussage, ein Mensch müsse nur sagen, er habe genug vom Leben, um ein Verfahren zur Sterbehilfe auszulösen, ist irreführend. Der vom Parlament am 15. Juli endgültig verabschiedete Text sieht keinen Automatismus vor. Eine solche Äußerung kann Anlass für ein ärztliches Gespräch und Unterstützung sein, begründet aber für sich allein weder einen Anspruch noch eine Entscheidung über Hilfe zum Sterben.Voraussetzung ist zunächst ein ausdrücklicher Antrag der betroffenen…

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