Bordeaux - 28.07.2026: Die Waldbrände in der Gironde verunsichern Urlauber mit gebuchten Aufenthalten an der französischen Atlantikküste. Ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht jedoch nicht automatisch, wenn Reisende ihre Unterkunft vorsorglich absagen. Maßgeblich sind die Art der Buchung, die konkreten Folgen des Feuers und die Frage, ob der Anbieter seine Leistung noch erbringen kann.Muss ein Hotel, Campingplatz oder Ferienpark aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen oder ist die gebuchte Unterkunft nicht mehr nutzbar, kann der Betreiber den Vertrag nicht wie vereinbart erfüllen. Bereits gezahlte Beträge sind dann grundsätzlich zurückzuerstatten. Eine zusätzliche Entschädigung ...
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