Paris - 15.07.2026: Viele Verbraucher erhalten derzeit E-Mails von Unternehmen, die über den Einsatz von Tracking-Pixeln informieren. Auslöser ist eine Empfehlung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, deren Übergangsfrist am 14. Juli endete. Firmen, die bereits vor Veröffentlichung der Vorgaben E-Mail-Adressen gespeichert hatten, sollten Empfänger innerhalb von drei Monaten verständlich über die Nutzung solcher Technik informieren und einen einfachen Widerspruch ermöglichen.Ein Tracking-Pixel ist meist ein unsichtbares Bild mit einer Größe von einem mal einem Bildpunkt. Wird eine Nachricht geöffnet und ihr Bildinhalt geladen, kann der Server des Absenders erkennen, dass die E-Mail ...
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