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Daniel Ivers · 15.07.2026

Affäre Grégory: Gericht wertet Vorwürfe gegen Jacqueline Jacob als verjährt

Dijon – 15.07.2026: Im Justizpalast von Dijon hat die jahrzehntealte Affäre um den Tod des kleinen Grégory Villemin einen weiteren juristischen Einschnitt erlebt. Die Kammer für Ermittlungsverfahren des Berufungsgerichts wertete die Vorwürfe gegen Jacqueline Jacob als verjährt. Damit steht erneut nicht die Schuldfrage im Mittelpunkt, sondern die Grenze dessen, was nach mehr als vier Jahrzehnten strafrechtlich noch verfolgt werden kann.

Jacqueline Jacob, Großtante des Kindes, war im Oktober 2025 wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung beschuldigt worden. Die Ermittler prüfen, ob sie zu den anonymen Verfassern jener Briefe gehörte, die die Familie Villemin vor und nach dem Verbrechen bedrängten. Der Vorwurf betrifft insbesondere ein Schreiben, das die Tötung des Kindes für sich reklamierte. Jacob bestreitet die gegen sie erhobenen Anschuldigungen.

Grégory Villemin war am 16. Oktober 1984 im Alter von vier Jahren tot in der Vologne in den Vogesen gefunden worden. Seine Hände und Füße waren gefesselt. Der Fall wurde zu einem der bekanntesten ungelösten Kriminalfälle Frankreichs: Familienkonflikte, anonyme Drohungen, Ermittlungspannen und aufgehobene Verfahrensschritte haben die Suche nach der Wahrheit über Jahrzehnte begleitet.

Die Verteidigung von Jacqueline Jacob hatte die Aufhebung ihrer Beschuldigung beantragt und sich vor allem auf die Verjährung berufen. Einer ihrer Anwälte kritisierte das Verfahren nach der Entscheidung scharf. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte nach früheren Angaben die Auffassung vertreten, dass die in Rede stehende Straftat nicht mehr verfolgt werden könne. Die Kammer schloss sich nun dieser rechtlichen Bewertung an.

Die Entscheidung bedeutet keine Feststellung darüber, wer die anonymen Briefe tatsächlich geschrieben hat und erst recht keine Klärung des Todes von Grégory Villemin. Sie betrifft allein die strafrechtliche Verfolgbarkeit des konkreten Vorwurfs gegen Jacqueline Jacob. Für die Familie des Kindes bleibt damit eine zentrale Frage offen: ob sich die Rolle der sogenannten Raben jemals gerichtsfest aufklären lässt.

In dem Verfahren spielen schriftvergleichende und stilometrische Gutachten eine wichtige Rolle. Ein früheres Gutachten hatte Jacqueline Jacob belastet; die Verteidigung stellte dessen Aussagekraft in Frage. Anfang 2026 war zudem eine Gegenexpertise angeordnet worden. Gerade bei solchen fachlichen Bewertungen gilt im Strafverfahren: Sie können ein Indiz sein, ersetzen aber keine rechtskräftige Feststellung.

Für die 81-Jährige ist der Beschluss ein gewichtiger Erfolg nach Jahren wechselnder Verdächtigungen und Verfahrensentscheidungen. Für die französische Justiz bleibt die Affäre Grégory ein Mahnmal dafür, wie schwer es wird, ein Verbrechen aufzuklären, wenn Zeit, Fehler und familiäre Verletzungen jede neue Spur überlagern. Der Tod des Kindes ist weiterhin nicht abschließend aufgeklärt.

Quellen

  • franceinfo
  • Le Progres
  • TF1 Info
  • Cour d'appel de Dijon