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Nachrichten.fr · 03.08.2026

Arbeiten im Urlaub? In Frankreich gilt ein klarer Schutz für Beschäftigte

(Mit Hilfe von KI erstellte Illustration).

Der bezahlte Jahresurlaub besitzt im französischen Arbeitsrecht einen besonderen Stellenwert: Er dient der Erholung. Wer sich in genehmigten Ferien befindet, soll Abstand vom Berufsalltag gewinnen und neue Kraft schöpfen. Aus diesem Grund dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten während des Urlaubs grundsätzlich nicht zur Arbeit heranziehen. Weder die Rückkehr ins Büro noch das Erledigen kleiner Aufgaben vom Strand, aus dem Hotel oder von zu Hause aus gehört zu den Pflichten eines Arbeitnehmers. Das gilt auch für Tätigkeiten, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Das Beantworten beruflicher E-Mails, die Teilnahme an einer ...

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