Arbeiten in Frankreich Wer in Frankreich eine Beschäftigung aufnehmen möchte, sollte zunächst seine Staatsangehörigkeit berücksichtigen. Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz gelten dieselben Bedingungen wie für französische Staatsangehörige. Sie benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis und können grundsätzlich sofort einer Tätigkeit nachgehen. Wichtig ist allerdings ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der zentrale Punkte wie Arbeitsplatz, Tätigkeitsbeschreibung, Vertragsdauer sowie Vergütung regelt. Anders gestaltet sich die Situation…
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