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Patrice Tiko · 10.06.2026

Aurore Bergé strebt nach dem Tod von Lyhanna die Einführung der Unverjährbarkeit sexueller Gewalt in das Kinderschutzgesetz an

Paris – 10.06.2026: Nach dem tragischen Tod von Lyhanna im Département Gers hat Aurore Bergé, die Ministerin für die Gleichstellung von Frauen und Männern, angekündigt, die Unverjährbarkeit sexueller Gewalt in das geplante Kinderschutzgesetz aufzunehmen. Sie betonte, dass die derzeitige Verjährungsfrist "die Täter schützt" und "die Opfer verurteilt".

Lyhanna, ein 15-jähriges Mädchen aus dem Gers, wurde vor zwei Wochen tot aufgefunden. Die Ermittlungen ergaben, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg sexueller Gewalt ausgesetzt war. Dieser Fall hat landesweit Entsetzen ausgelöst und die Diskussion über die Verjährungsfristen für solche Verbrechen neu entfacht.

Derzeit beträgt die Verjährungsfrist für sexuelle Gewalt gegen Minderjährige in Frankreich 20 Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers. Bergé argumentiert, dass diese Frist es Tätern ermögliche, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, während Opfer oft erst Jahre später den Mut finden, sich zu melden. Sie fordert daher eine Gesetzesänderung, die solche Verbrechen unverjährbar macht.

In der Vergangenheit gab es bereits Versuche, die Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt zu verlängern. Im Jahr 2014 wurde beispielsweise eine Gesetzesvorlage diskutiert, die den Beginn der Verjährungsfrist auf den Zeitpunkt verschieben sollte, an dem das Opfer sich der Tat bewusst wird. Diese Initiative stieß jedoch auf rechtliche und praktische Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Beweisführung und der Wahrung der Rechte der Beschuldigten.

Bergé betonte, dass die geplante Gesetzesänderung nicht nur den Opfern Gerechtigkeit verschaffen, sondern auch ein starkes Signal an die Gesellschaft senden solle, dass sexuelle Gewalt inakzeptabel ist und nicht verjährt. Sie kündigte an, in den kommenden Wochen mit Justizministerin Nicole Belloubet und anderen relevanten Behörden zusammenzuarbeiten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Reform zu prüfen.

Die Reaktionen auf Bergés Vorschlag sind gemischt. Während Opferverbände und viele Politiker die Initiative begrüßen, warnen einige Juristen vor möglichen Problemen bei der Umsetzung und der Gefahr von Fehlurteilen. Sie betonen die Notwendigkeit, die Rechte der Beschuldigten zu wahren und die Beweisführung zu stärken.

Unabhängig von der Debatte über die Verjährungsfristen bleibt der Fall von Lyhanna ein trauriges Beispiel für die anhaltende Problematik sexueller Gewalt gegen Minderjährige in Frankreich. Die geplante Gesetzesänderung könnte einen Schritt in Richtung eines besseren Schutzes von Kindern und Jugendlichen darstellen.

Die Öffentlichkeit erwartet nun gespannt die weiteren Schritte der Regierung und die Entwicklung des Gesetzesvorhabens. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Unverjährbarkeit sexueller Gewalt in das Kinderschutzgesetz aufgenommen wird.