Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat den Schuldspruch gegen Marine Le Pen im Verfahren um die Beschäftigung parlamentarischer Assistenten des früheren Front National bestätigt, zugleich jedoch Teile der Strafe neu austariert. Das Gericht bekräftigte die Schwere der festgestellten Verfehlungen zulasten des Europäischen Parlaments, passte aber die politische Sperre (Inéligibilité) sowie die Modalitäten der Freiheitsstrafe an. Nach der Entscheidung soll ein Teil der Haft unter elektronischer Überwachung vollstreckt werden, während die Dauer der Inéligibilité gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil reduziert wurde.Begründet wurde die Anpassung mit dem Hinweis, dass eine ...
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