Paris – 07.07.2026: Die Berufungskammer des Pariser Berufungsgerichts verkündet an diesem Dienstag ihr Urteil im Verfahren um die europäischen Parlamentsassistenten des früheren Front National, heute Rassemblement National. Im Kern geht es um die Frage, ob die erstinstanzliche Verurteilung wegen Veruntreuung europäischer Mittel Bestand hat und ob eine Sanktion mit Unwählbarkeit bestätigt wird. Das Verfahren betrifft nach Darstellung der Anklage systematisch zweckentfremdete EU-Gelder in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro, die dem Parteiapparat zugutekommen sein sollen.
In der ersten Instanz war Marine Le Pen zu vier Jahren Haft, darunter ein Jahr ohne Bewährung, sowie zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Die Verteidigung bestritt eine rechtswidrige Absicht und verwies auf Unklarheiten im EU-Parlamentsrecht zu den Aufgaben von Assistentinnen und Assistenten. Im Berufungsverfahren wurde zudem argumentiert, dass die organisatorische Einbindung in die Partei nicht zwingend einer unzulässigen Nutzung von EU-Mitteln gleichkomme. Die Staatsanwaltschaft hielt dem eine über Jahre gewachsene, strukturierte Praxis entgegen.
Politisch ist die Tragweite erheblich: Eine bestätigte Unwählbarkeit würde Marine Le Pen faktisch von einer offiziellen Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausschließen. Juristisch bliebe ihr zwar der Weg zur Cour de Cassation offen, doch ein solcher Schritt hätte keine automatische aufschiebende Wirkung. Rechtsexperten verweisen darauf, dass Eilanträge gegen die Vollstreckung im Einzelfall möglich sind, der Zeitplan jedoch eng wäre und den Präsidentschaftswahlkalender berühren könnte.
Le Pen hatte in den vergangenen Monaten ihre öffentliche Präsenz mit Auftritten und Interviews ausgebaut. Nach Angaben aus dem Umfeld des Rassemblement National wurden intern Szenarien geprüft, falls rechtliche Hürden eine formale Kandidatur verhindern. Beobachter verweisen auf die Notwendigkeit klarer innerparteilicher Abläufe für den Fall, dass kurzfristig Alternativen aufgestellt werden müssen. Namen kursieren seit Längerem, doch eine offizielle Festlegung steht aus.
Das Verfahren hat in Frankreich eine breite Debatte über den Umgang mit EU-Mitteln, die Kontrolle parlamentarischer Beschäftigungen und die Grenzen politischer Mandatsausübung ausgelöst. Während die Verteidigung auf fehlende Präzedenzfälle pocht, betonen Vertreter der Anklage die Bedeutung klarer Trennlinien zwischen Mandatsarbeit und Parteiorganisation. Das Berufungsgericht will sein Urteil am frühen Nachmittag bekannt geben; belastbare Details sind erst mit der schriftlichen Begründung zu erwarten. Unabhängig vom Ausgang dürfte die Entscheidung die strategische Aufstellung im Vorfeld von 2027 prägen.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- TF1 Info
- Euronews