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Jean-Paul Huber · 07.07.2026

Berufungsurteil zu EU-Assistentenaffäre: Heikler Tag für Marine Le Pen und den RN

Paris – 07.07.2026: Die Pariser Strafkammer verkündet am Dienstag das Berufungsurteil in der Affäre um mutmaßlich missbräuchlich verwendete Mittel des Europäischen Parlaments durch den früheren Front National, heute Rassemblement National (RN). Im Kern geht es um die Beschäftigung von Assistenzkräften zwischen 2004 und 2016: Ermittler und Anklagebehörde werfen vor, dass Gehälter aus Brüsseler Budgets zur Finanzierung parteipolitischer Tätigkeiten in Frankreich genutzt worden seien. In erster Instanz waren 2025 mehrere Angeklagte, darunter Marine Le Pen, verurteilt worden. Sie bestreitet die Vorwürfe und legte Berufung ein.

Politisch ist der heutige Termin brisant. Sollte die Berufungsinstanz wesentliche Schuldsprüche bestätigen und eine Unwählbarkeit verhängen, würde das die Präsidentschaftsstrategie für 2027 unmittelbar berühren. Juristisch ist der Weg damit aber nicht zwingend zu Ende: Gegen ein Berufungsurteil steht der Kassationsweg offen, der sich auf Rechtsfragen beschränkt und Monate dauern kann. Auch die Frage, ab wann eine etwaige Unwählbarkeit wirksam würde, hängt von Zustellung, Rechtsmitteln und den genauen Tenorierungen ab.

Im RN wächst damit der Druck auf eine klare Rollenverteilung. Parteichef Jordan Bardella hat den Vorsitz inne und vertritt die Partei regelmäßig in nationalen Kampagnen. Beobachter skizzieren mehrere Szenarien: von einer kurzfristigen Doppelführung über eine Übergangslösung für den Europawahl- und Regionalzyklus bis hin zu einer endgültigen Spitzenkandidatur Bardellas für 2027, falls Le Pen rechtlich gebunden wäre. Aus dem weiteren Partei- und Verbündetenlager ist zugleich zu hören, man wolle das Urteil abwarten, um interne Machtfragen nicht vorzeitig zu verschärfen.

Die Verteidigung beharrt darauf, dass die betroffenen Mitarbeiter tatsächlich parlamentarische Aufgaben wahrgenommen hätten, etwa Recherche, Redaktionsarbeit und Wählerkontakt im Rahmen der EU-Mandate. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, zahlreiche Tätigkeiten seien organisatorisch und inhaltlich dem Parteiapparat in Frankreich zuzuordnen. Frühere Entscheidungen in ähnlichen Fällen werden von beiden Seiten herangezogen, liefern aber keine eindeutige Schablone für die nun zu prüfende individuelle Verantwortung und die Höhe möglicher Sanktionen.

Über den Einzelfall hinaus verschiebt das Verfahren die strategische Lage auch für Rivalen in der Mitte und auf der Linken. Ein belastetes Spitzenpersonal beim RN könnte Koalitionskalküle in Kommunen und Regionen ebenso beeinflussen wie die Themengewichtung der Wahlkämpfe 2026/27 – etwa bei Recht und Ordnung, Kaufkraft oder europapolitischer Ausrichtung. Unabhängig vom Ausgang bleibt festzuhalten: Das heutige Urteil schafft kurzfristig Klarheit über die rechtliche Lage von Marine Le Pen, während die endgültige politische Wirkung von den nächsten Rechts- und Parteientscheidungen abhängt.

Quellen

  • franceinfo (Originalmeldung)
  • Le Monde
  • Associated Press
  • Euronews
  • TF1 Info
  • RTL