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Patrice Tiko · 14.06.2026

Beschränkung der Dauer von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Frankreich: Kritik an Unternehmensführung

Paris – 14.06.2026: Ein kürzlich veröffentlichter Erlass in Frankreich begrenzt die Dauer von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf maximal einen Monat für die erste Ausstellung und auf maximal zwei Monate für Verlängerungen. Diese Regelung tritt am 1. September 2026 in Kraft und betrifft alle Gesundheitsfachkräfte, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, darunter Ärzte, Zahnärzte und Hebammen.Der Erlass wurde am 12. Juni 2026 im Journal officiel veröffentlicht und legt die Obergrenzen für die Dauer von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fest. Für die erste Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die maximale Dauer 31 Tage, für eine Verlängerung 62 Tage. Diese Maßnahme wurde im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung der sozialen Sicherheit für 2026 beschlossen.Der ehemalige Präsident der französischen Ärztegewerkschaft, Éric Henry, äußerte scharfe Kritik an dieser neuen Regelung. Er betonte, dass die Verantwortung nicht allein auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden dürfe und forderte eine Überprüfung des Managements in den Unternehmen. Seiner Ansicht nach sollte die Belastung nicht ausschließlich den Beschäftigten auferlegt werden.Diese Kritik zielt auf die potenziellen Auswirkungen der neuen Regelung auf die Arbeitnehmer ab. Es wird befürchtet, dass die Begrenzung der Dauer von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu einer erhöhten Belastung der Beschäftigten führen könnte, insbesondere wenn Unternehmen nicht bereit sind, flexible Arbeitsbedingungen anzubieten oder angemessene Unterstützung bereitzustellen.Die französische Regierung verteidigt die Maßnahme als notwendig, um die Ausgaben im Gesundheitswesen zu kontrollieren und die Effizienz des Systems zu verbessern. Sie argumentiert, dass die Begrenzung der Dauer von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dazu beitragen wird, die Zahl der Langzeitkrankenstände zu reduzieren und die Rückkehr der Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz zu fördern.Trotz der Verteidigung durch die Regierung bleibt die Kritik bestehen. Es wird betont, dass eine ausgewogene Lösung gefunden werden muss, die sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer als auch den Anforderungen des Gesundheitssystems gerecht wird. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesundheitsbehörden wird als entscheidend angesehen, um die Auswirkungen dieser neuen Regelung zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.Die Diskussion über die Begrenzung der Dauer von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen spiegelt die komplexen Herausforderungen wider, vor denen Frankreich im Bereich der sozialen Sicherheit und des Arbeitsrechts steht. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirken wird und ob weitere Anpassungen erforderlich sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der verschiedenen Beteiligten zu gewährleisten.Insgesamt zeigt die Debatte um die Begrenzung der Dauer von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung zwischen Effizienz im Gesundheitssystem und dem Schutz der Rechte und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer.