Zurück

Daniel Ivers · 06.07.2026

Cédric Jubillar legt schriftliche Geständnisse vor – Verteidiger bestätigt Eingeständnis

Toulouse – 06.07.2026: Cédric Jubillar hat nach Angaben seines Anwalts Pierre Debuisson in einem ausführlichen Schreiben eingeräumt, für den Tod seiner Ehefrau Delphine verantwortlich zu sein. Debuisson erklärte der Regionalzeitung La Dépêche du Midi, sein Mandant habe ihm das Dokument übergeben; die darin enthaltenen Aussagen kämen einem Geständnis gleich. Die Zeitung gibt an, das Schreiben eingesehen zu haben.

Der Fall beschäftigt Justiz und Öffentlichkeit seit dem Verschwinden von Delphine Jubillar in der Nacht vom 15. auf den 16. Dezember 2020 in Cagnac-les-Mines (Département Tarn). Trotz umfangreicher Suche wurde die Leiche bis heute nicht gefunden. Im Oktober 2025 verurteilte die Cour d’assises du Tarn Cédric Jubillar in erster Instanz wegen Mordes zu 30 Jahren Haft. Die Verurteilung stützte sich auf eine Indizienkette, Aussagen aus dem Umfeld des Paares sowie kriminaltechnische Gutachten. Jubillar legte gegen das Urteil Berufung ein.

Das nun bekannt gewordene Schreiben könnte die prozessuale Lage verändern. In Frankreich bleibt auch nach einer Verurteilung die Berufungsverhandlung eine vollständige neue Prüfung in der Sache. Ein schriftliches Eingeständnis kann Einfluss auf die Beweiswürdigung haben, ersetzt aber nicht die richterliche Feststellung. Es bedarf in der Regel einer formalen Einordnung durch die Generalstaatsanwaltschaft und das Berufungsgericht, etwa zur Authentizität, zur Entstehungssituation und zur Vereinbarkeit mit bisherigen Aussagen des Angeklagten. Ob das Schreiben strafmildernd wirken könnte, hängt unter anderem von Zeitpunkt, Freiwilligkeit und inhaltlicher Präzision der Angaben ab.

Nach übereinstimmenden Medienberichten befindet sich Jubillar weiterhin in der Maison d’arrêt de Seysses. Sein aktueller Anwalt Debuisson führt die Verteidigung seit Januar 2026. Er hatte zuvor auf die Haftbedingungen und eine angepasste Strategie verwiesen. Offizielle Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft oder des Berufungsgerichts lagen am Montagvormittag nicht vor. Aus Justizkreisen heißt es, man werde das Dokument auf formale Tragweite und mögliche Konsequenzen für den Fortgang des Verfahrens prüfen.

Für die Angehörigen von Delphine Jubillar bleibt die Frage nach dem Verbleib der Vermissten zentral. Ein Geständnis könnte neue Ermittlungsansätze eröffnen, etwa wenn darin konkrete Hinweise zu Ort oder Umständen enthalten sind. Bislang ist nicht bekannt, ob das Schreiben derartige Angaben macht. Sollte es neue Spuren geben, läge die Zuständigkeit bei der Gendarmerie und der zuständigen Staatsanwaltschaft im Tarn, die ergänzende Maßnahmen anordnen könnten.

Ein Termin für die Berufungsverhandlung wurde bislang nicht öffentlich bestätigt. Beobachter rechnen damit, dass Verteidigung und Anklage den Schriftverkehr im Rahmen der Aktenführung offiziell einbringen. Erst die gerichtliche Prüfung wird klären, welchen Beweiswert das angebliche Geständnis hat und ob es zu prozessualen Anpassungen kommt.

Quellen

  • Franceinfo (RSS)
  • La Dépêche du Midi
  • Le Dauphiné Libéré