Zurück

Daniel Ivers · 21.07.2026

DNA bestätigt: Geborgene Knochen sind Delphine Aussaguel zuzuordnen

Mailhoc – 21.07.2026: In einem abgeernteten Feld im Norden des Départements Tarn ist ein jahrelanges Rätsel in eine neue, schmerzhafte Phase getreten. Die am 16. Juli geborgenen menschlichen Knochen sind nach DNA-Analysen Delphine Aussaguel zuzuordnen. Die 33-jährige Krankenpflegerin war in der Nacht zum 16. Dezember 2020 aus ihrem Haus in Cagnac-les-Mines verschwunden.

Der Generalstaatsanwalt von Toulouse, Nicolas Jacquet, bestätigte das Ergebnis am Sonntag, 19. Juli. Die Untersuchung erfolgte beim Institut de recherche criminelle de la gendarmerie nationale in Pontoise. Gefunden wurde nach bisherigem Stand nur ein stark beschädigter und begrenzter Teil der sterblichen Überreste, vor allem aus dem unteren Körperbereich. Die großangelegte Suche zwischen Mailhoc und Villeneuve-sur-Vère wurde am 17. Juli beendet.

Mit der Identifizierung ist die Frage nach dem Verbleib von Delphine Aussaguel beantwortet, nicht aber jene nach der Todesursache. Ob die erhaltenen Knochen hierzu forensische Hinweise liefern können, muss nun geprüft werden. Auch der genaue Zeitpunkt des Todes sowie mögliche Spuren einer Gewalteinwirkung sind weiterhin Gegenstand der Expertise. Die Justiz hat dazu bislang keine Ergebnisse veröffentlicht.

Bedeutsam ist zudem der Fundort. Cédric Jubillar hatte den Ermittlern nach Angaben der Staatsanwaltschaft diese Gegend als Ablageort des Leichnams bezeichnet. Anfang Juli hatte er über seine Verteidiger erklärt, an dem Tod seiner Ehefrau beteiligt gewesen zu sein. Welche Details er den Ermittlern bei den anschließenden Befragungen schilderte und inwieweit sie sich unabhängig belegen lassen, ist öffentlich nicht bekannt.

Jubillar war am 17. Oktober 2025 vom Schwurgericht im Tarn wegen Mordes an Delphine Aussaguel zu 30 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat er Berufung eingelegt. Die neue materielle Spur verändert damit die Ausgangslage eines Verfahrens, das in erster Instanz ohne Leichnam geführt worden war. An der Unschuldsvermutung für das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren ändert das nichts.

Der Beginn des Berufungsprozesses ist bislang für den 21. September 2026 vor dem Schwurgericht der Haute-Garonne in Toulouse vorgesehen. Ob zusätzliche Gutachten, neue Ermittlungsakte oder Anträge der Prozessbeteiligten den Termin beeinflussen, ist offen. Die Berufungsrichter werden die bisherigen Beweise ebenso würdigen müssen wie die Erkenntnisse, die aus dem Fund und den laufenden Untersuchungen entstehen.

Für die Familie von Delphine Aussaguel bedeutet die DNA-Bestätigung vor allem das Ende einer quälenden Ungewissheit über ihren Aufenthaltsort. Zugleich bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Der Fall, der über Jahre von Suchaktionen, Zeugenaussagen und einem Verfahren ohne sterbliche Überreste geprägt war, wird nun erneut von der forensischen Arbeit bestimmt: nüchtern, langsam und entscheidend für die weitere Wahrheitsfindung.

Quellen

  • Parquet general de Toulouse via Le Monde
  • Institut de recherche criminelle de la gendarmerie nationale
  • Cour d'appel de Toulouse via TF1 Info