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Nachrichten.fr · 25.06.2026

Ermittlungen wegen rassistischer Hassparolen in Diskothek von Rodez

Nach der Verbreitung eines Videos in sozialen Netzwerken hat die französische Justiz Ermittlungen wegen öffentlicher Anstiftung zum Rassenhass eingeleitet. Die Aufnahmen zeigen eine Gruppe junger Menschen in einer Diskothek im südfranzösischen Rodez (Département Aveyron), die gemeinsam den Slogan „Marine an die Macht, die Araber auf die Schlachtbank“ skandieren. Der Vorfall sorgt landesweit für Empörung und wirft Fragen nach einer möglichen Verbreitung rechtsextremer Parolen über soziale Netzwerke hinaus auf.

Das Video wurde im Raucherbereich eines Nachtclubs aufgenommen und verbreitete sich innerhalb kurzer Zeit auf verschiedenen Plattformen. Nachdem die Aufnahmen der Staatsanwaltschaft gemeldet worden waren, beauftragte diese die Polizei mit Ermittlungen wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zum Rassenhass.

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall, weil nahezu zeitgleich ein weiteres Video aus dem Département Ardèche aufgetaucht ist. Auch dort ist eine andere Gruppe junger Menschen zu sehen, die denselben Slogan ruft. Die Ermittler prüfen nun, ob zwischen beiden Vorfällen ein Zusammenhang besteht oder ob es sich um eine weiter verbreitete Parole handelt, die in bestimmten rechtsextremen Milieus kursiert.

Der skandierte Satz verbindet die Unterstützung für die Vorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, mit einem ausdrücklichen Gewaltaufruf gegen Menschen arabischer Herkunft. Nach französischem Recht stellen öffentliche Aufrufe zu Hass oder Gewalt aufgrund der Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit eine Straftat dar und können strafrechtlich verfolgt werden.

Der Sprecher des Rassemblement National, Laurent Jacobelli, distanzierte sich öffentlich von den Äußerungen. Die Parolen hätten „nichts mit den Werten“ seiner Partei zu tun, erklärte er.

Im Mittelpunkt der laufenden Ermittlungen steht nun die Identifizierung der beteiligten Personen. Zudem sollen die genauen Umstände der Aufnahmen rekonstruiert und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten geklärt werden. Die Behörden wollen insbesondere untersuchen, ob die Vorfälle aufeinander abgestimmt waren oder unabhängig voneinander entstanden sind.

Der Fall verdeutlicht erneut die Herausforderungen, vor denen Justiz und Sicherheitsbehörden im Umgang mit rassistischen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken stehen. Während sich entsprechende Inhalte innerhalb kürzester Zeit millionenfach verbreiten können, müssen die Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall nachweisen, wer die Äußerungen getätigt hat und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung erfüllt sind. Die Ermittlungen in Rodez und Ardèche dürften daher auch über die beiden konkreten Vorfälle hinaus Bedeutung für den Umgang mit rassistischer Hetze im öffentlichen Raum haben.

Autor: Daniel Ivers