Bruessel – 16.07.2026: Die Europaeische Kommission hat Google mit zwei verbindlichen Entscheidungen dazu verpflichtet, anonymisierte Daten aus der Websuche mit berechtigten Wettbewerbern zu teilen und konkurrierenden KI-Assistenten einen wirksamen Zugang zu zentralen Android-Funktionen zu ermoeglichen. Die Beschluesse stuetzen sich auf den Digital Markets Act, der grosse digitale Plattformen zu besonderen Wettbewerbspflichten verpflichtet.
Im Suchgeschaeft soll Alphabet nach Artikel 6 Absatz 11 des Gesetzes Daten zu Suchanfragen, Rangfolgen, Klicks und Aufrufen bereitstellen. Beguenstigte Suchmaschinen und KI-Chatbots mit Suchfunktion sollen diese Informationen nutzen duerfen, um eigene Suchtechnologien zu entwickeln und zu verbessern. Die Kommission begruendet den Eingriff mit Googles seit Jahren bestehender Marktstellung von mehr als 90 Prozent im europaeischen Suchmarkt.
Die Datennutzung bleibt jedoch eng begrenzt. Empfaenger duerfen die Informationen weder zum Training allgemeiner KI-Modelle noch für Werbung, Nutzerprofile oder die systematische Nachbildung der Google-Ergebnisse verwenden. Nach Vorgabe der Kommission müssen die Daten technisch anonymisiert werden. Vertragliche Verpflichtungen, unabhaengige Pruefungen vor dem Datenzugang sowie jaehrliche Audits sollen das verbleibende Risiko einer Re-Identifizierung auf ein unerhebliches Mass senken.
Der zweite Beschluss betrifft Android, das nach Angaben der Kommission von rund 60 Prozent der mobilen Nutzer in der EU verwendet wird. Drittanbieter von KI-Diensten sollen Zugang zu elf Funktionen erhalten, die bislang weitgehend Googles eigenen Angeboten, insbesondere Gemini, vorbehalten waren. Dazu gehoeren das Aktivieren eines Assistenten per Sprachbefehl oder Home-Taste, der Zugriff auf vom Nutzer freigegebene Kontextdaten sowie Funktionen zur Ausfuehrung von Aufgaben in Anwendungen.
Die Vorgaben erfassen auch Systemressourcen und auf dem Gerät laufende KI-Modelle. Ein alternativer Assistent koennte damit nach ausdruecklicher Zustimmung des Nutzers etwa Nachrichten vorbereiten, Termine anlegen, Uebersetzungen anbieten oder App-uebergreifende Arbeitsablaeufe ausfuehren. Google muss konkurrierenden Diensten dabei Zugang unter Bedingungen einraeumen, die mit jenen für die eigenen KI-Angebote vergleichbar sind.
Die Kommission versteht die Entscheidungen als Praezisierung bestehender Pflichten, nicht als neue Regulierung. Sie hatte die Verfahren am 27. Januar 2026 eroeffnet, nachdem sich die Umsetzungsgespräche mit Alphabet als unzureichend erwiesen hatten. Bei den Suchdaten hatte Google nach Darstellung der Behörde in seinem urspruenglichen Angebot zwischen 90 und 100 Prozent der einzigartigen Suchanfragen aus dem Datensatz entfernt und KI-Chatbots weitgehend ausgeschlossen.
Google kritisierte die Entscheidungen scharf. Kent Walker, der für globale Angelegenheiten zuständige Praesident des Konzerns, warnte, die Maßnahmen koennten wesentliche Schutzvorkehrungen für Privatsphaere und Sicherheit von Millionen Europaeern beeintraechtigen. Die Kommission weist dagegen auf technische, vertragliche und kontrollierte Schutzmechanismen hin. Sie will die Umsetzung der Android-Vorgaben in den kommenden zwei Jahren eng ueberwachen.
Quellen
- Europaeische Kommission – Mitteilung zu Google, Android und Suchdaten
- Europaeische Kommission – DMA-Verfahren zur Weitergabe von Google-Suchdaten
- Europaeische Kommission – DMA-Verfahren zur Interoperabilitaet von KI-Diensten auf Android