Luxemburg – 16.06.2026: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt, dass EU-Mitgliedstaaten von Pornoseiten verlangen dürfen, das Alter ihrer Nutzer zu überprüfen – selbst wenn diese in anderen EU-Ländern ansässig sind. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen französischen Behörden und Betreibern von Pornoseiten.Die Klage beruhte auf französischen Gesetzen, die Betreiber pornografischer Inhalte verpflichten, Minderjährige vom Zugriff auszuschließen. Dafür müssen sie Systeme zur Altersverifikation installieren, um sicherzustellen, dass unter 18-Jährige keinen Zugang erhalten. Einige Betreiber – darunter Webgroup Czech Republic und NKL Associates, die die Plattformen Xvideos und ...
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