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NEWSDESK · 12.07.2026

Falschbehauptungen zu Sonnencremes verbreiten sich in sozialen Netzwerken

Paris – 11.07.2026: In sozialen Netzwerken kursieren erneut Beiträge, die vor Sonnencremes warnen und einen Zusammenhang mit Hautkrebs oder schädlichen Rueckstaenden im Blut behaupten. Die verbreiteten Videos greifen einzelne wissenschaftliche Untersuchungen auf, lassen jedoch deren Aussagegrenzen und die geltenden Sicherheitsvorgaben oft ausser Acht. Die zentrale Botschaft, Sonnencreme sei grundsaetzlich gesundheitsschaedlich, ist durch die vorliegenden Bewertungen nicht gedeckt.

Messungen bestimmter UV-Filter im Blut bedeuten nicht automatisch, dass davon ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Sie zeigen zunächst, dass eine Substanz nach der Anwendung im Koerper nachweisbar sein kann. Für die Risikobewertung sind aber unter anderem Menge, Dauer der Aufnahme, toxikologische Daten und die konkrete Anwendung entscheidend. Aus einem analytischen Nachweis allein kann deshalb kein Beleg für Krebs oder andere Krankheiten abgeleitet werden.

In der Europaeischen Union duerfen UV-Filter in Kosmetika nicht beliebig eingesetzt werden. Die Inhaltsstoffe und ihre Hoechstkonzentrationen unterliegen der Kosmetikverordnung. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europaeischen Kommission bewertet Daten zu einzelnen Filtern und kann Nutzungen begrenzen oder ausschliessen. Für Octocrylen kam das Gremium beispielsweise zu dem Schluss, dass der Stoff unter festgelegten Bedingungen und Konzentrationen als UV-Filter verwendbar ist.

Auch Nanomaterialien werden in den Debatten häufig pauschal dargestellt. Die EU-Fachbewertung zu Titandioxid in Nanoform unterscheidet jedoch zwischen dem Auftragen auf die Haut und dem Einatmen. Für geeignete Produkte zur Anwendung auf der Haut wurde eine sichere Verwendung unter den bewerteten Bedingungen festgestellt. Bei Produkten, die eingeatmet werden koennten, gelten wegen möglicher Belastungen der Atemwege andere Anforderungen. Verbraucher sollten daher die vorgesehenen Anwendungshinweise beachten.

Der Schutz vor ultravioletter Strahlung bleibt medizinisch relevant. UV-Strahlung kann die Haut schaedigen und ist ein wesentlicher Risikofaktor für Hautkrebs. Sonnenschutzmittel sind kein Freibrief für unbegrenzte Sonne: Sie sollten mit Schatten, Kleidung, Kopfbedeckung und dem Meiden intensiver Mittagssonne kombiniert werden. Besonders wichtig ist ein ausreichender Auftrag und das erneute Auftragen nach Baden, starkem Schwitzen oder Abtrocknen.

Die aktuelle Welle irrefuehrender Inhalte zeigt ein wiederkehrendes Muster: Wissenschaftliche Begriffe, Laborbefunde oder Studien werden aus ihrem Zusammenhang geloest und als abschliessender Gefahrennachweis praesentiert. Eine serioese Einordnung muss zwischen einer messbaren Exposition, einer möglichen Gefahr und einem tatsaechlichen Risiko bei normaler Anwendung unterscheiden. Diese Unterscheidung fehlt in vielen der verbreiteten Kurzvideos.

Wer zu Allergien, Hauterkrankungen oder bestimmten Inhaltsstoffen Fragen hat, sollte die Zutatenliste prüfen und medizinischen Rat einholen. Für die allgemeine Bevölkerung gibt es auf Grundlage der EU-Sicherheitsbewertungen keinen Anlass, auf wirksamen Sonnenschutz zu verzichten. Entscheidend ist vielmehr, ein passendes Produkt korrekt zu verwenden und die gesamte UV-Belastung zu reduzieren.

Quellen

  • Franceinfo
  • Europaeische Kommission – Wissenschaftlicher Ausschuss fuer Verbrauchersicherheit
  • Europaeische Kommission – Kosmetiksicherheit