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NEWSDESK · 01.07.2026

Frankreich setzt nationale Zwei-Euro-Abgabe auf kleine Pakete aus – EU-Pauschalzoll von 3 Euro gilt ab 1. Juli

Paris – 30.06.2026: Die französische Regierung setzt die nationale Abgabe von 2 Euro pro Artikel auf kleine Importpakete aus. Die seit 1. März 2026 geltende Regelung wird ausgesetzt, weil ab 1. Juli 2026 ein EU-weit einheitlicher Pauschalzoll von 3 Euro pro Artikel in Kraft tritt. Das Wirtschafts- und Handelsressort begründet den Schritt mit der Vermeidung von Doppelbelastungen und dem Ziel, die Kontrolle von Einfuhren europaweit zu vereinheitlichen.

Paris – 30.06.2026: Der vom Rat der Europäischen Union beschlossene Pauschalzoll greift für Warensendungen mit einem deklarierten Wert unter 150 Euro, die typischerweise über internationale Online-Marktplätze bestellt werden. Nationale Sonderwege sollen damit entfallen. Frankreich verweist darauf, dass eine einheitliche Erhebung die Umgehung von Abgaben über innergemeinschaftliche Umlenkungen erschwert und die Zollabfertigung standardisiert. Zuständig für die Umsetzung in Frankreich bleibt die Zollverwaltung (Direction generale des Douanes et Droits indirects), die gemeinsam mit Post- und Expressdienstleistern die technischen Abläufe anpasst.

Paris – 30.06.2026: Die nationale Zwei-Euro-Abgabe war eingeführt worden, um den starken Anstieg kleinteiliger E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten zu adressieren und Wettbewerbsnachteile für hiesige Haendler zu begrenzen. Mit der EU-Regel verlagert sich die Last nun auf einen einheitlichen Mechanismus. Branchenverbände und Logistikunternehmen begrüßen die Harmonisierung, rechnen kurzfristig aber mit Umstellungen bei Datenschnittstellen, Rechnungsstellung und der Behandlung bereits versandter Ware, die nach dem Stichtag eintrifft.

Paris – 30.06.2026: Für Verbraucher bedeutet die Umstellung, dass bei der Zustellung oder im Bestellprozess künftig pauschal 3 Euro pro Artikel anfallen können, sofern die Sendung unterhalb der 150-Euro-Grenze liegt und nicht bereits im Rahmen vorhandener Systeme wie dem Import-One-Stop-Shop (IOSS) korrekt abgerechnet wurde. Anbieter, die den IOSS nutzen, weisen Abgaben in der Regel direkt beim Kauf aus; andernfalls können sie bei Einfuhr oder Zustellung fällig werden. Nach Regierungsangaben soll die EU-Regel die Transparenz erhöhen und Missbrauch durch Unterdeklarationen eindämmen.

Paris – 30.06.2026: Die Regierung kündigte an, die nationale Maßnahme nicht parallel fortzuführen. Weitere Detailanpassungen auf EU-Ebene sind für den Herbst vorgesehen, um Prüfprozesse, digitale Voranmeldungen und Kontrollen an die neuen Vorgaben anzupassen. Die Behörden verweisen darauf, dass eine einheitliche Abgabe auch den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts fairer gestalten soll, da gleiche Regeln für Anbieter und Plattformen in allen Mitgliedstaaten gelten.

Quellen

  • Ministerium fuer Wirtschaft
  • Rat der Europaeischen Union
  • Economie.gouv.fr
  • Franceinfo