Paris – 30.06.2026: Die französische Regierung hat die seit dem 1. März 2026 geltende Pauschalsteuer von zwei Euro pro Artikel auf kleine Paketsendungen aus Nicht-EU-Staaten mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Zur Begründung verweist Paris auf den unmittelbar bevorstehenden europäischen Rahmen: Ab dem 1. Juli 2026 wird in der Europäischen Union ein vorübergehender Pauschalzoll von drei Euro pro Artikel eingeführt, der die bislang fragmentierten Verfahren vereinheitlichen soll. Nach Angaben der Regierung hatten einzelne Plattformen die nationale Abgabe umgangen; eine EU-weit einheitliche Lösung verspreche hier mehr Wirksamkeit.
Mit der Suspendierung reagiert Paris auf Beschwerden aus dem Handel, wonach unterschiedliche nationale Regeln im Binnenmarkt Wettbewerbsnachteile verursachen. Die Branchenvertretung Alliance du Commerce begrüßte den Schritt und sieht in der EU-Regelung eine Chance, den Zustrom niedrigpreisiger Importe fairer zu bepreisen. Entscheidend seien nun konsequente Kontrollen, damit Deklarationen, Produktsicherheit und Steuerangaben eingehalten werden. Kritiker der bisherigen französischen Abgabe hatten bemängelt, dass Fulfilment-Modelle und Umleitungsstrategien über EU-Lager die Steuer unterliefen.
Der europäische Pauschalzoll ist Teil einer breiteren Reform der Zollunion. Rat und Kommission haben in den vergangenen Monaten digitale Deklarationspflichten und risikobasierte Kontrollen für Kleinsendungen ausgebaut. Ziel ist es, die frühere Wertfreigrenze faktisch zu beenden, Unterbewertungen besser zu erkennen und Prüfungen an Knotenpunkten – etwa in Postzentren und bei Expressdiensten – zu bündeln. In Frankreich koordiniert die Douane (Direction générale des Douanes et Droits indirects) die praktische Umsetzung an Flughäfen, Seehäfen und in Verteilzentren; sie soll insbesondere bei wiederkehrenden Absendern und hohen Sendungsvolumina systematisch nachfassen.
Ökonomisch zielt der Schritt auf mehr Chancengleichheit für stationäre Händler und europäische Online-Anbieter, die Mehrwertsteuer und Marktregeln voll anwenden müssen. Kurzfristig könnte die EU-weit einheitliche Abgabe die Kostenstruktur im grenzüberschreitenden Kleinsendungsverkehr anpassen; wie stark dies die Endpreise beeinflusst, hängt von der Preispolitik der Plattformen und Logistiker ab. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist insbesondere relevant, dass Deklarations- und Abwicklungszeiten anfangs schwanken können, bis die neuen Systeme eingespielt sind.
Politisch unterstreicht die Entscheidung den Vorrang einer gemeinsamen europäischen Linie gegenüber nationalen Einzelmaßnahmen. Paris koppelt die Aussetzung ausdrücklich an den Start der EU-Regelung und stellt eine enge Überprüfung der Effekte in Aussicht. Bleiben Umgehungspraktiken bestehen, will die Regierung nach eigener Darstellung zusätzliche Kontrollen und Datenaustauschformate innerhalb der EU priorisieren.
Quellen
- Franceinfo
- Rat der EU
- Europe 1
- Boursorama
- Regierungskommuniqué