Paris – 15.07.2026: Nach den zahlreichen Vegetations- und Waldbränden der vergangenen Wochen steht auch die strafrechtliche Verantwortung möglicher Verursacher im Fokus. Franceinfo berichtete von rund 60 Festnahmen seit Beginn des Sommers. Die Gendarmerie bestätigte unabhängig davon, dass sie allein seit Anfang Juli in ihrem Zuständigkeitsbereich 32 Personen festgenommen hat, die verdächtigt werden, einzelne Brandausbrüche verursacht zu haben.
Eine Festnahme bedeutet jedoch weder eine Schuld noch eine Verurteilung. Ermittler müssen zunächst klären, wo ein Feuer entstand und ob ein technischer Defekt, eine Unachtsamkeit oder eine vorsätzliche Handlung vorlag. Dafür arbeiten bei größeren Einsätzen spezialisierte Gruppen zur Ursachenforschung mit Feuerwehr, Gendarmerie und Fachleuten der Forstverwaltung zusammen. Die Ermittlungen laufen jeweils unter Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Bei fahrlässig verursachten Bränden sieht das Strafgesetzbuch bereits erhebliche Sanktionen vor. Wer etwa durch Missachtung einer vorgeschriebenen Vorsichts- oder Sicherheitsregel einen Brand auslöst und fremdes Eigentum beschädigt, riskiert grundsätzlich bis zu ein Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe. Bei einer offensichtlich bewussten Missachtung der Regeln erhöht sich der Rahmen auf zwei Jahre Haft und 30.000 Euro.
Für Brände in Wäldern, Buschland, Heidelandschaften oder Anpflanzungen gelten strengere Obergrenzen. Bei Fahrlässigkeit sind bis zu zwei Jahre Haft und 30.000 Euro möglich, bei absichtlicher Missachtung besonderer Sicherheitsvorgaben bis zu drei Jahre und 45.000 Euro. Falls Menschen körperlich gefährdet werden oder ein nicht wiedergutzumachender Umweltschaden droht, können die Höchststrafen auf drei beziehungsweise fünf Jahre Freiheitsstrafe und bis zu 100.000 Euro steigen.
Vorsätzliche Brandstiftung wird deutlich härter verfolgt. Wer durch Feuer ein fremdes Gut zerstört und damit Menschen gefährden kann, riskiert nach Artikel 322-6 des Strafgesetzbuchs zehn Jahre Haft und 150.000 Euro Geldstrafe. Betrifft die Tat Wald- oder Vegetationsflächen und besteht eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt, liegt der Strafrahmen bei bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und 150.000 Euro Geldstrafe.
Erschwerende Umstände können die Sanktion weiter anheben. Dazu gehören Taten einer organisierten Gruppe, schwere Verletzungen oder Angriffe, die wegen der Tätigkeit eines Polizisten, Gendarmen, Feuerwehrangehörigen oder anderen Amtsträgers begangen werden. Bei vorsätzlichen Wald- und Vegetationsbränden sind dann bis zu 30 Jahre Freiheitsstrafe und 200.000 Euro Geldstrafe möglich. Führt eine vorsätzliche Brandstiftung zum Tod eines Menschen, droht lebenslange Freiheitsstrafe.
Die aktuellen Ermittlungen fallen in eine Phase hoher Brandgefahr durch Hitze und Trockenheit. Nach Angaben der Gendarmerie gehen schätzungsweise 90 Prozent der Brandausbrüche auf menschliche Aktivitäten zurück, darunter Unachtsamkeit, berufliche Tätigkeiten oder kriminelle Handlungen. Behörden verweisen deshalb insbesondere auf das Verbot offener Feuer und von Grillstellen nahe Waldflächen sowie auf die Pflicht, Zigarettenreste und Arbeiten mit Funkenbildung besonders sorgfältig zu handhaben.
Quellen
- Franceinfo
- Gendarmerie nationale
- Légifrance – Code pénal
- Légifrance – Code forestier