Paris – 21.07.2026: Die französische Antiterrorstaatsanwaltschaft PNAT hat ein Vorermittlungsverfahren wegen mutmasslicher Folter bei der Behandlung zweier französischer Teilnehmer einer Gaza-Flottille eingeleitet. Das Verfahren wurde am 1. Juli 2026 nach den Anzeigen der Betroffenen eröffnet. Eine der Klägerinnen ist Marie Mesmeur, Abgeordnete der linksgerichteten Partei La France insoumise aus dem Departement Ille-et-Vilaine.
Die Ermittlungen beziehen sich auf einen Zeitraum vom 1. bis 7. Oktober 2025. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird wegen Folter im Sinne des internationalen Ubereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter vom 10. Dezember 1984 ermittelt. Mit den Nachforschungen wurde das Zentralamt zur Bekampfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit betraut. Die Einleitung eines Verfahrens stellt keine Feststellung der behaupteten Taten dar.
Mesmeur zufolge wurde das Schiff, auf dem sie sich befand, von israelischen Behorden gestoppt. Sie erklart, anschliessend nach Israel gebracht und dort vier Tage lang festgehalten worden zu sein; zuvor habe sie nahezu 24 Stunden auf dem Boot unter Kontrolle gestanden. Die Abgeordnete wirft Wachpersonal Schlage, unzureichende Versorgung mit Wasser, Nahrung und medizinischer Hilfe sowie erniedrigende Haftbedingungen vor. Sie gibt an, wegen einer verletzten Rippe und Hamotomen zehn Tage arbeitsunfahig gewesen zu sein.
Die israelischen Militar- und Gefangnisbehorden haben die Vorwurfe zuruckgewiesen. Das Verfahren in Paris wird daher vor allem klären mussen, ob sich die Aussagen und medizinischen Angaben der Beschwerdefuhrer belegen lassen, welche Personen unmittelbar verantwortlich waren und ob sich eine Befehlskette rekonstruieren lasst. Nach Angaben aus dem Umfeld der Kläger wird in den Anzeigen auch auf politische und administrative Verantwortung in Israel verwiesen.
Es handelt sich um eine zweite, rechtlich getrennte Untersuchung des PNAT im Zusammenhang mit Gaza-Flottillen. Bereits Anfang Juni 2026 hatte die Behorde nach einer Mitteilung des franzosischen Aussenministeriums Ermittlungen wegen mutmasslicher Folter und Kriegsverbrechen aufgenommen. Jener Vorgang betraf die Behandlung franzosischer Teilnehmer einer weiteren, im Mai 2026 abgefangenen Flottille. Die zeitliche und tatsachliche Trennung der beiden Dossiers ist fur die strafrechtliche Bewertung wesentlich.
Die franzosische Regierung hatte nach dem Vorgang vom Mai konsularische Hilfe fur die betroffenen Staatsburger organisiert. Das Aussenministerium erklarte zugleich, Reisen franzosischer Staatsangehoriger nach Israel und in die palastinensischen Gebiete wegen der regionalen Sicherheitslage und der Kampfe im Gazastreifen dringend abzuraten. Der Fall verbindet damit zwei Ebenen: Frankreichs Pflicht zum konsularischen Schutz eigener Staatsburger und die strafrechtliche Prufung schwerer Vorwurfe gegen auslandische Amtstrager.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse
- Senat
- Ministerium fur Europa und auswartige Angelegenheiten