Der marokkanische Popsänger Saad Lamjarred ist vom Schwurgericht in Draguignan zu fünf Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Das Urteil fiel am 15. Mai nach einem einwöchigen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Trotz der Schwere der Strafe verließ der Künstler das Gericht als freier Mann – ein sofortiger Haftbefehl wurde nicht erlassen.
Für viele Beobachter markiert das Verfahren einen weiteren tiefen Einschnitt im Fall eines Mannes, der über Jahre als einer der größten Popstars der arabischen Welt galt. Millionen Menschen feierten seine Songs, vor allem den Hit Lm3allem, der im Internet Rekorde brach und Lamjarred weit über Marokko hinaus berühmt machte. Nun dominiert ein ganz anderes Bild die Schlagzeilen.
Die Vorwürfe reichen zurück bis in den Sommer 2018. Damals lernte eine junge Frau den Sänger in einem Nachtclub in Saint-Tropez kennen. Später folgte sie ihm laut Ermittlungsakten in sein Hotel, wo beide zunächst etwas trinken wollten. Die Frau erklärte später, sie habe einer sexuellen Beziehung nie zugestimmt. Lamjarred bestritt die Vorwürfe von Beginn an und sprach stets von einvernehmlichem Sex.
Der Fall zog sich über Jahre wie ein Schatten durch die Karriere des Musikers. Nach seiner Festnahme saß er zunächst mehrere Monate in Untersuchungshaft, ehe er unter Auflagen freikam. Die Berufungsrichter in Aix-en-Provence hatten 2021 entschieden, dass der Fall vor ein Schwurgericht gehört. Dabei formulierte das Gericht einen Satz, der inzwischen weit über den Prozess hinaus Bedeutung erlangte: Der gemeinsame Gang in ein Hotelzimmer bedeute noch lange keine sexuelle Zustimmung. Ein Satz, simpel wie ein Straßenschild – und doch juristisch zentral.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Das Gericht blieb darunter, sprach dem Opfer jedoch zusätzlich 30.000 Euro Schmerzensgeld sowie 5.000 Euro Anwaltskosten zu.
Für Lamjarred kommt das Urteil zur denkbar schlechtesten Zeit. Bereits 2023 war er in Frankreich wegen eines anderen Vergewaltigungsfalls zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Damals ging es um eine junge Frau in einem Pariser Luxushotel. Gegen dieses Urteil läuft weiterhin ein Berufungsverfahren. Zwei schwere Prozesse binnen weniger Jahre – das kratzt nicht mehr nur am Image, das zerlegt es Stück für Stück.
Besonders auffällig bleibt die heftige öffentliche Debatte rund um den Sänger. In Marokko und anderen arabischen Ländern verteidigten ihn Fans oft mit fast religiösem Eifer. Auf sozialen Netzwerken lieferten sich Unterstützer und Frauenrechtsaktivisten regelrechte Grabenkämpfe. Für die einen blieb er ein Idol, für die anderen ein Symbol dafür, wie schwer Opfer sexueller Gewalt gegen prominente Männer Gehör finden.
Das Urteil von Draguignan reicht deshalb weit über einen einzelnen Kriminalfall hinaus. Frankreichs Justiz signalisiert erneut, dass Ruhm, internationale Bekanntheit und Millionenpublikum keinen Schutzschild bilden. Genau das dürfte vielen in Erinnerung bleiben — auch lange nach dem letzten Applaus.
Von C. Hatty