Rennes - 02.09.2026: Das Verwaltungsgericht Rennes warnt vor den Folgen unkritisch eingesetzter künstlicher Intelligenz in Klageschriften. Der Vizepräsident des Gerichts berichtete am Mittwoch im Radiosender France Inter von Eingaben, die Privatpersonen offenbar mit generativen Programmen verfasst hatten. Auffällig seien technische und juristische Wendungen, die nicht zu den erkennbaren Kenntnissen der Verfasser passten. Gravierender noch: Manche Schriftsätze enthielten erfundene oder fehlerhafte Verweise auf Gesetze und Urteile.Der Richter beschrieb damit kein grundsätzliches Verbot digitaler Hilfsmittel. Maßgeblich bleibt vielmehr, ob eine Klage Tatsachen und rechtliche Argumente so genau darlegt, dass das Gericht sie ...
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