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NEWSDESK · 21.07.2026

HAS empfiehlt schrittweise Grippeimpfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Paris – 21.07.2026: Die Haute Autorité de Santé (HAS) empfiehlt, die jährliche Grippeimpfung für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich schrittweise verpflichtend zu machen. Vorrang sollen Pflegeheime für ältere Menschen und Langzeitpflegeeinheiten erhalten. Der am 20. Juli veröffentlichte Rat schafft noch keine unmittelbar geltende Impfpflicht, setzt aber einen klaren fachlichen Rahmen für mögliche staatliche Entscheidungen.

Betroffen wären nach der Empfehlung alle angestellten und niedergelassenen Gesundheitsfachkräfte. Hinzu kämen weitere Beschäftigte in Krankenhäusern sowie in Einrichtungen der Altenhilfe, sofern sie mit Menschen arbeiten, die ein hohes Risiko für schwere Grippeerkrankungen haben. Auch Schülerinnen, Schüler und Studierende medizinischer, pharmazeutischer und paramedizinischer Ausbildungsgänge sollen einbezogen werden.

Die HAS begründet ihren Vorstoß mit der weiterhin niedrigen Impfquote bei Beschäftigten, obwohl die Grippeimpfung seit Jahren empfohlen wird. Besonders deutlich ist der Abstand in Pflegeheimen: Dort waren nach Angaben der Behörde 82,7 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner gegen Grippe geimpft, aber nur 21 Prozent des Personals. Die Behörde sieht darin ein Risiko für besonders schutzbedürftige Menschen.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab 65 Jahren rät die HAS dagegen nicht zu einer Impfpflicht. Ihre Impfquote sei bereits hoch, zudem seien Pflegeheime zugleich Wohnorte, was besondere ethische Fragen aufwerfe. Die jährliche Impfempfehlung für diese Gruppe bleibt bestehen. Zusätzlich hebt die Behörde die Bedeutung von Lüftung, Hygiene, Reinigung, dem Schutz vor Ansteckung und der Absonderung erkrankter Personen hervor.

Anne-Claude Crémieux, Mitglied des HAS-Kollegiums und Vorsitzende der technischen Impfkommission, bezeichnete die Verpflichtung für Beschäftigte nach Angaben von Franceinfo als unverzichtbar. Die Fachbehörde verweist auf das Risiko, dass Grippeviren auf ältere oder schwer vorerkrankte Patientinnen und Patienten übertragen werden. Zugleich könne eine ausgeprägte Grippewelle die Versorgung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen erheblich belasten.

Die Einführung soll nach dem Vorschlag nicht auf einmal erfolgen. Die HAS empfiehlt eine stufenweise Umsetzung über zwei Jahre, die um ein weiteres Jahr verlängert werden könnte. Dieser Zeitraum soll die praktische Organisation, die Akzeptanz und die Versorgung mit Impfstoffen absichern. Zuerst sollen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohnern im Mittelpunkt stehen.

Die Empfehlung geht auf einen Auftrag des Gesundheitsministeriums zurück. Ob und wann daraus verbindliche Vorschriften entstehen, entscheidet nicht die HAS selbst. Die Behörde hat jedoch ihre Position eindeutig formuliert: Für Personal mit engem Kontakt zu vulnerablen Menschen überwiegt aus ihrer Sicht der erwartete Schutzgewinn die Argumente gegen eine allgemeine freiwillige Regelung.

Quellen

  • Haute Autorité de Santé
  • Franceinfo