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Daniel Ivers · 08.08.2026

Homeoffice aus Pakistan: Kündigung zulässig, fristlose Entlassung nicht

Versailles - 08.08.2026: Ein Laptop, eine VPN-Verbindung und ein Arbeitsort, von dem der Arbeitgeber nichts wusste: Das Berufungsgericht Versailles hat über die Kündigung eines Beschäftigten entschieden, der während der Covid-19-Pandemie ohne vorherige Genehmigung aus Pakistan gearbeitet hatte. Franceinfo griff das Urteil vom 22. Januar 2026 am Samstag in seiner arbeitsrechtlichen Sendereihe "C'est mon boulot" auf. Nach Auffassung der Richter rechtfertigte das Verhalten eine ordentliche Kündigung, nicht jedoch eine fristlose Entlassung wegen einer schweren Pflichtverletzung.Der Mitarbeiter von OPCO Mobilités war nach Pakistan gereist, um seinen gesundheitlich angeschlagenen Vater zu unterstützen. Seinen ...

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