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Nachrichten.fr · 22.05.2026

In Frankreich haben Sie als Ausländer das Recht auf die Unterstützung durch einen Dolmetscher in Polizei- und Gerichtsverfahren, wenn Sie die französische Sprache nicht ausreichend beherrschen. Dieses Recht ist im französischen Strafprozessrecht verankert und gewährleistet, dass Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen können.

**Recht auf Dolmetscher in Ermittlungsverfahren** Sollten Sie in ein Ermittlungsverfahren involviert sein und die französische Sprache nicht verstehen, wird Ihnen von der Polizei oder Gendarmerie ein Dolmetscher zur Seite gestellt. Dieser Dolmetscher begleitet Sie während der Vernehmungen, bei Gesprächen mit Ihrem Rechtsanwalt und während des gesamten Ermittlungsprozesses. Die Kosten für den Dolmetscher trägt in der Regel der Staat. **Recht auf Dolmetscher in Gerichtsverfahren** Auch im Gerichtsverfahren haben Sie Anspruch auf…

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