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Nachrichten.fr · 23.05.2026

In Frankreich ist die Durchsuchung eines Handys durch die Polizei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Grundsätzlich benötigt die Polizei hierfür einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder muss in Fällen von “Gefahr im Verzug” handeln. “Gefahr im Verzug” liegt vor, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet werden könnten, bevor ein richterlicher Beschluss eingeholt werden kann. ([rae-pannenbecker.de](https://www.rae-pannenbecker.de/faq-items/darf-die-polizei-mein-handy-durchsuchen-und-wie-kann-ich-mich-dagegen-wehren/?utm_source=openai))

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Polizei Ihren Entsperrcode, Ihre PIN oder Ihr Passwort mitzuteilen. Allerdings kann die Polizei unter bestimmten Umständen biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung nutzen, um das Gerät zu entsperren. Dies wurde in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen bestätigt. Wenn die Polizei Ihr Handy beschlagnahmt, haben Sie das Recht, eine Quittung zu verlangen, die den Zeitpunkt und den Grund der Beschlagnahme…

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