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Daniel Ivers · 04.07.2026

Influencer „Paffman“ soll im Dezember in Lille vor Gericht – Vorwurf der Verherrlichung von Vergewaltigung und Mord

Lille – 03.07.2026: Die Staatsanwaltschaft in Lille hat bestätigt, dass der unter dem Pseudonym „Paffman“ bekannte Influencer am 1. Dezember 2026 vor dem Tribunal correctionnel de Lille erscheinen soll. Gegenstand des Verfahrens sind nach Angaben der Behörde Vorwürfe der Verherrlichung von Vergewaltigung und von Mord. Der Termin wurde in einer Mitteilung des Parquet veröffentlicht, die am Freitag französischen Medien zugeleitet wurde.

Auslöser war ein Hinweis über die Meldestelle Pharos. Demnach soll in einem TikTok-Livestream eine Absicht bekundet worden sein, eine Massentötung zu begehen. Der Staatsanwaltschaft zufolge wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet; der Fall wird seit Monaten geprüft. Bereits Ende 2025 hatten Untersuchungen gegen dieselbe Person begonnen – ebenfalls im Zusammenhang mit Äußerungen, die als strafbare Verherrlichung von Verbrechen gewertet werden könnten. Details zu konkreten Passagen der beanstandeten Inhalte oder zu möglichen Betroffenen nannte die Behörde nicht. Das sei mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und den Persönlichkeitsschutz üblich.

Geführt wird die Behörde in Lille von Staatsanwalt Samuel Finielz. In der Mitteilung wird betont, dass bis zur Entscheidung des Gerichts die Unschuldsvermutung gilt. Zugleich verweist die Staatsanwaltschaft auf die Rolle der Plattformbetreiber: Hinweise aus dem Netz würden regelmäßig über Pharos an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um potenziell strafbare Inhalte zügig zu sichern. Pharos ist die zentrale Plattform der französischen Behörden für Meldungen zu Hass, Terrorpropaganda, sexualisierter Gewalt gegen Kinder und anderen strafrechtlich relevanten Online-Inhalten.

Der Fall facht einmal mehr die Debatte darüber an, wie Livestreams und kurzlebige Formate moderiert werden können. Fachleute für Medienrecht weisen darauf hin, dass die Grenze zwischen zulässiger, auch scharfer Meinungsäußerung und strafbarer Verherrlichung von Verbrechen im Einzelfall vom Kontext, der Reichweite und der konkreten Wortwahl abhängt. Verfahren dieser Art drehen sich häufig um die Frage, ob eine Äußerung als Billigung schwerer Straftaten verstanden werden musste und ob eine Gefahr der Nachahmung bestand. Bei Verurteilung drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen.

Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen verweisen auf Prävention und konsequente Umsetzung der Meldewege. Schulen, Jugendämter und Beratungsstellen berichten seit Längerem von Problemen mit misogynen und gewaltverherrlichenden Inhalten, die über soziale Netzwerke rasch Verbreitung finden. Auch Plattformen stehen in der Pflicht, gemeldete Inhalte zu prüfen, zu entfernen und Daten zu sichern, damit Ermittlungen geführt werden können. Bis zum anberaumten Termin in Lille bleibt es bei der gerichtlichen Prüfung der Vorwürfe; weitere Angaben zum Verfahren werden voraussichtlich erst im Zuge der Hauptverhandlung bekannt.

Quellen

  • franceinfo
  • Brut
  • Parquet de Lille