Die französische Filmschauspielerin Isabelle Adjani ist im Berufungsverfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Paris bestätigte den Schuldspruch, reduzierte das Strafmaß jedoch deutlich gegenüber dem Urteil der ersten Instanz.
Ende 2023 hatte ein Gericht Adjani noch zu 24 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Die Richter der Berufungsinstanz gelangten zwar erneut zu der Überzeugung, dass die vorgeworfenen Taten nachgewiesen seien, sahen jedoch Gründe für eine erhebliche Strafmilderung. An der grundsätzlichen Bewertung der Vorwürfe änderte sich dadurch nichts.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen steuerliche Vorgänge aus den Jahren 2013 bis 2017. Nach Auffassung des Gerichts hatte die heute 71-Jährige ihren steuerlichen Wohnsitz in den Jahren 2016 und 2017 lediglich auf dem Papier nach Portugal verlegt, obwohl sich der Mittelpunkt ihres Lebens weiterhin in Frankreich befunden habe. Darüber hinaus ging es um eine Schenkung, die als Darlehen dargestellt worden sein soll, sowie um Geldtransfers über ein Bankkonto in den Vereinigten Staaten.
Adjani wies die Vorwürfe einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung während des gesamten Verfahrens entschieden zurück. Vor Gericht schilderte sie sich als Mensch, der mit administrativen Angelegenheiten überfordert sei und sich deshalb vollständig auf Fachleute verlassen habe. Nach ihren Angaben sei sie selbst Opfer von Fehlberatungen und betrügerischen Machenschaften geworden. Sie betonte, sie habe niemals die Absicht gehabt, den Staat zu täuschen, und bezeichnete sich ausdrücklich nicht als Diebin.
Die französische Steuerverwaltung vertrat dagegen die Auffassung, dass sich sowohl der persönliche Lebensmittelpunkt als auch die wirtschaftlichen Interessen der Schauspielerin eindeutig in Frankreich befunden hätten. Aus Sicht der Behörden hätte sie deshalb ihre Einkünfte vollständig in Frankreich versteuern müssen. Diese Einschätzung teilte das Berufungsgericht und bestätigte damit die wesentlichen Feststellungen der ersten Instanz.
Trotz der deutlich reduzierten Strafe ist das juristische Verfahren noch nicht beendet. Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, den Fall vor die französische Kassationsinstanz zu bringen. Dort wird nicht erneut über die Tatsachen entschieden, sondern geprüft, ob das Berufungsgericht das geltende Recht korrekt angewendet hat. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.