Rom - 18.07.2026: Italien hat die Regulierung von Elektrorollern weiter verschärft. Seit dem 16. Juli 2026 darf kein Elektroroller mehr ohne eigene Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen verkehren. Die Pflicht gilt landesweit und ergänzt die seit dem 16. Mai geltende Vorgabe einer sichtbaren individuellen Kennzeichnung. Damit ist die Umsetzungsphase der 2024 beschlossenen Reform des italienischen Straßenverkehrsrechts weitgehend abgeschlossen.Entgegen einer verbreiteten Bezeichnung handelt es sich bei der Kennzeichnung nicht um eine klassische Zulassung wie bei Autos oder Motorrädern. Das Verkehrsministerium beschreibt sie vielmehr als persönlichen, nicht übertragbaren Identifikationscode. Er wird dem Antragsteller ...
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