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Patrice Tiko · 15.07.2026

Justiz überprüft 85.047 Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen

Paris – 15.07.2026: Frankreichs Justiz hat nach Angaben von Justizminister Gérald Darmanin landesweit 85.047 Anzeigen und Verfahren wegen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige erfasst. Fast 1.000 Fälle seien als besonders vorrangig identifiziert worden, erklärte der Minister während der Regierungsbefragung in der Nationalversammlung. Die Bestandsaufnahme soll gewährleisten, dass besonders schwere oder lange unbearbeitete Hinweise unverzüglich strafrechtlich geprüft werden.

Nach den vom Minister genannten Zahlen wurden seit dem 8. Juni 69.626 bei den Staatsanwaltschaften bekannte Strafsachen erneut untersucht. Zugleich hätten die Ermittlungsdienste mehr als 15.000 weitere Anzeigen aufgefunden. Die Differenz zwischen den zunächst bekannten Akten und dem neuen Gesamtbestand verweist auf die Schwierigkeit, Verfahren zwischen Polizei, Gendarmerie, Staatsanwaltschaften und Gerichten vollständig zu erfassen und nach ihrem Gefährdungsgrad zu ordnen.

Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Fall Lyhanna im Département Gers. Nach dem Verschwinden und Tod des Kindes war bekanntgeworden, dass gegen einen Tatverdächtigen frühere Vorwürfe sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige erhoben worden waren. Darmanin hatte daraufhin Anfang Juni die Generalstaatsanwälte angewiesen, sämtliche noch anhängigen oder nicht abschließend bearbeiteten Anzeigen mit Bezug zu Minderjährigen bis Mitte Juli erneut zu sichten.

Die nun vorgelegte Zahl ist höher als die rund 70.000 Akten, von denen zu Beginn der Überprüfung die Rede gewesen war. Sie beschreibt nicht die Zahl erwiesener Straftaten oder verurteilter Täter, sondern den Umfang der bei Justiz und Ermittlungsbehörden aufgefundenen Anzeigen und Verfahren. Die politische Bedeutung liegt deshalb vor allem in der Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden Risiken für Kinder früher erkennen, Zuständigkeiten eindeutiger festlegen und Ermittlungen ohne vermeidbare Verzögerungen führen können.

Besondere Aufmerksamkeit sollen die als vorrangig eingestuften Akten erhalten. Darunter dürften nach der Logik der Anordnung Verfahren fallen, in denen eine fortdauernde Gefährdung Minderjähriger, konkrete Verdachtsmomente gegen bekannte Personen oder erhebliche Ermittlungsdefizite bestehen. Über einzelne Fälle, die rechtliche Einordnung und mögliche Folgeschritte machte der Minister in seiner Erklärung keine näheren Angaben.

Die Bestandsaufnahme erhöht zugleich den Druck auf eine Justiz, deren Bearbeitungskapazitäten seit Jahren mit einer hohen Zahl komplexer Gewaltdelikte belastet sind. Die erneute Prüfung kann nur dann nachhaltige Wirkung entfalten, wenn sie zu konkreten Ermittlungsmaßnahmen, einer besseren Zusammenarbeit der beteiligten Stellen und einer verlässlichen Information der Betroffenen führt. Für die Regierung wird die Umsetzung damit zu einem Maßstab ihrer angekündigten stärkeren Schutzpolitik für Kinder.

Quellen

  • Franceinfo
  • Assemblée nationale
  • Ministère de la Justice
  • Le Monde