Paris - 08.07.2026: Die Vorsitzende der Abgeordnetenfraktion des Rassemblement national, Marine Le Pen, hat unmittelbar nach der Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 angekündigt, ein pourvoi en cassation (Kassationsbeschwerde) einzulegen. Die Berufungskammer bestätigte in der Sache um angebliche Fehlverwendungen von Mitteln des Europäischen Parlaments gegen frühere FN-/RN‑Mitarbeiter mehrere Verurteilungen, verhängte jedoch eine andere Zusammensetzung der Strafen als das erstinstanzliche Gericht.Der juristische Kern der politischen Debatte betrifft die Frage der exécution provisoire: Bei der ersten Instanz war Le Pen eine fünfjährige Unwählbarkeitsstrafe mit sofortiger Vollstreckung auferlegt ...
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