Paris – 14.07.2026: Premierminister Sébastien Lecornu will nach der am Mittwoch, dem 15. Juli, erwarteten endgültigen Verabschiedung des Gesetzes über ein Recht auf Hilfe zum Sterben den Verfassungsrat anrufen. Die Regierung verbindet damit die Absicht, einzelne Schutzvorkehrungen der gesellschaftspolitisch besonders umstrittenen Reform vor ihrer Verkündung überprüfen zu lassen.
Nach Angaben des Premierministeramts soll sich die Vorlage an den Verfassungsrat vor allem auf die Dauer der Widerrufsfrist beziehen. Die Verfassungsrichter sollen klären, ob diese Regelung mit den Grundsätzen der persönlichen Freiheit und der Menschenwürde vereinbar ist. Die angekündigte Prüfung richtet sich damit nicht gegen das Gesetz als Ganzes, sondern gegen einen zentralen Bestandteil seines Verfahrens.
Die Nationalversammlung erhält das letzte Wort, nachdem der Senat den Entwurf in zweiter Lesung erneut verworfen hatte. Ein Vermittlungsversuch beider Kammern war zuvor gescheitert. Die Abgeordneten hatten den Text am 30. Juni in erneuter Lesung bereits mit 295 gegen 232 Stimmen gebilligt. Die Schlussabstimmung am 15. Juli soll den parlamentarischen Prozess abschließen.
Das Gesetz sieht unter engen, kumulativen Voraussetzungen einen Zugang zu Hilfe beim Sterben vor. Anspruch hätten volljährige französische Staatsangehörige oder Personen mit dauerhaftem und rechtmäßigem Wohnsitz in Frankreich, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden. Die Krankheit muss die Lebenserwartung in einem fortgeschrittenen, irreversiblen Stadium oder in der Endphase beeinträchtigen.
Vorgesehen ist grundsätzlich, dass die betroffene Person eine tödliche Substanz selbst einnimmt. Nach den Beratungen in der Nationalversammlung kann sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Arzt oder eine Pflegekraft verabreicht werden. Die Entscheidung soll in ein medizinisch geregeltes Verfahren eingebettet sein; für Gesundheitsberufe bleibt eine Gewissensklausel bestehen.
Der Verweis an den Verfassungsrat ist institutionell bedeutsam, weil der Premierminister nach Artikel 61 der Verfassung von 1958 eine noch nicht verkündete Norm kontrollieren lassen kann. Eine solche präventive Prüfung kann einzelne Bestimmungen bestätigen, mit Auslegungsvorbehalten versehen oder beanstandete Passagen aufheben, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Die Regierung reagiert damit auf fortbestehende Einwände, insbesondere aus konservativen und rechten Lagern, die vor unzureichendem Schutz vulnerabler Patienten warnen. Befürworter verweisen dagegen auf die strikten Zugangskriterien und die Verbindung mit dem bereits verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der palliativen Versorgung. Die Entscheidung des Verfassungsrats wird deshalb für die konkrete Ausgestaltung der Reform maßgeblich sein.
Quellen
- Agence France-Presse via Boursorama
- Assemblée nationale – Gesetzgebungsdossier zur Hilfe beim Sterben
- Assemblée nationale – Plenarprotokoll vom 22. Juni 2026