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Patrice Tiko · 15.07.2026

Livret A steigt zum 1. August auf 1,7 Prozent

Paris – 15.07.2026: Der Zinssatz des französischen Sparprodukts Livret A wird zum 1. August 2026 auf 1,7 Prozent angehoben. Das kündigte Wirtschaftsminister Roland Lescure an. Damit steigt die jährliche Verzinsung gegenüber dem seit dem 1. Februar geltenden Satz von 1,5 Prozent um 0,2 Prozentpunkte. Die Entscheidung betrifft zugleich das Livret de développement durable et solidaire, dessen Verzinsung an den Livret A gekoppelt ist.

Lescure begründete die Anhebung mit einer zwar begrenzten, aber spürbaren Inflation sowie den Unsicherheiten infolge der Krise im Nahen Osten. Ende Juni hatte der Minister bereits erklärt, dass der Satz zum 1. August steigen solle, den genauen Wert jedoch noch offen gelassen. Nun wird der Zins wieder auf das Niveau zurückkehren, das vom 1. August 2025 bis zum 31. Januar 2026 gegolten hatte.

Der Livret A ist eines der wichtigsten regulierten Anlageprodukte in Frankreich. Seine Verzinsung wird staatlich festgesetzt, die Guthaben sind jederzeit verfügbar und die Erträge sind von Einkommensteuer sowie Sozialabgaben befreit. Für Privatpersonen liegt die Einzahlungsobergrenze bei 22.950 Euro; aufgelaufene Zinsen können den Betrag darüber hinaus erhöhen. Die Konditionen machen das Produkt vor allem für kurzfristig verfügbare Rücklagen attraktiv.

Über den Satz entscheidet der Wirtschaftsminister auf Grundlage einer Empfehlung der Banque de France. Die Berechnung erfolgt turnusmäßig und berücksichtigt insbesondere die durchschnittliche Inflation ohne Tabak sowie kurzfristige Geldmarktzinsen. Im Januar war der Satz von 1,7 auf 1,5 Prozent gesenkt worden. Damals verwies die Regierung auf eine deutlich verlangsamte Preissteigerung und folgte der Empfehlung der Zentralbank.

Die Anhebung zum 1. August kommt nach Monaten, in denen die Inflationslage erneut stärker von Energiepreisen und geopolitischen Risiken beeinflusst wurde. Für Sparer bedeutet der neue Satz eine höhere nominale Verzinsung ihrer Einlagen. Bei einem ganzjährig angelegten Guthaben von 10.000 Euro entspricht der Unterschied zwischen 1,5 und 1,7 Prozent rechnerisch 20 Euro brutto pro Jahr; tatsächlich hängt der Zinsbetrag von Einzahlungen und Abhebungen im Jahresverlauf ab.

Für das Livret A gelten bei der Zinsberechnung feste Stichtage im Monatsrhythmus. Die am 1. August 2026 in Kraft tretende Änderung wirkt daher auf Guthaben, die nach diesen Regeln verzinst werden. Weitere Einzelheiten zu möglichen Anpassungen beim einkommensabhängigen Sparprodukt LEP wurden in der vorliegenden Ankündigung nicht genannt. Eine amtliche Mitteilung mit den vollständigen neuen Sätzen stand zunächst noch aus.

Quellen

  • Franceinfo
  • Ministère de l'Économie et des Finances
  • Banque de France
  • Le Monde