Versailles – 03.07.2026: Die Schwurgerichtskammer der Yvelines hat am Freitag die 79‑jährige Marie‑Thérèse Garcia, in Medienberichten häufig „Ma Dalton“ genannt, zu 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie 1995 ihre Ex‑Schwägerin Corinne Di Dio entführte, der Freiheit beraubte und tötete. Der Urteilsspruch fällt mehr als drei Jahrzehnte nach dem Auffinden der Leiche und markiert den Abschluss eines langjährigen Justizverfahrens.
Corinne Di Dio war im Frühjahr 1995 verschwunden. Ende Juni desselben Jahres wurde ihr zerstückelter Körper in einer Kiste aus der Seine geborgen. Trotz umfangreicher Ermittlungen blieb der Fall lange ungeklärt. Erst spätere Auswertungen von Spuren und eine erneute Würdigung von Zeugenaussagen führten zur Anklage gegen Garcia und einen weiteren Verdächtigen. Vor Gericht beantragte die Staatsanwaltschaft 30 Jahre Haft, verwies auf die Schwere der Taten und die Kontinuität der belastenden Indizien.
Der mitangeklagte Antonio Marquez Gomez, dem dieselben Delikte zur Last gelegt worden waren, wurde freigesprochen. Seine Verteidiger hatten Zweifel an der Beweislage betont und die fehlende belastbare Verknüpfung zu den Tatmerkmalen hervorgehoben. Nach dem Freispruch verließ Marquez Gomez sichtlich bewegt den Saal. Der Generalstaatsanwalt kann innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel prüfen.
Garcias Verteidigung verwies auf ihr hohes Alter, gesundheitliche Einschränkungen und Widersprüche in Aussagen. Die Kammer erkannte diese Einwände an, bewertete die kumulative Beweislage jedoch als ausreichend für eine Verurteilung. In der öffentlichen Urteilsbegründung verzichtete das Gericht aus Gründen des Opfer- und Zeugenschutzes auf die detaillierte Darlegung einzelner Beweismittel. Die verhängte Freiheitsstrafe liegt unter dem von der Anklage geforderten Maximum, spiegelt nach Einschätzung von Prozessbeobachtern aber die Schwere des Tatgeschehens wider.
Der Prozess in Versailles wurde von Angehörigen, Pressevertretern und Beobachtern aus dem Justizumfeld verfolgt. Er lenkte den Blick auf die Herausforderungen bei Altfällen: Aktenbestände, Erinnerungsleistungen von Zeugen nach Jahrzehnten und die Rolle moderner kriminaltechnischer Verfahren bei der erneuten Bewertung von Spuren. Zugleich zeigt das Urteil, dass langjährige Ermittlungen auch nach erheblichem Zeitablauf zu gerichtlichen Entscheidungen führen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Garcia bleibt in Haft; über mögliche Rechtsmittel wird in den kommenden Tagen zu entscheiden sein. Für die Familie des Opfers bedeutet der Spruch einen formalen Abschluss vor Gericht, auch wenn viele Fragen nach Motiv, Ablauf und Mitwisserschaft in der öffentlichen Debatte weiter diskutiert werden.
Quellen
- Franceinfo
- Le Parisien
- Le Dauphiné