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Patrice Tiko · 12.07.2026

Macron verbindet Dreyfus-Gedenken mit Appell gegen Antisemitismus

Paris – 12.07.2026: Präsident Emmanuel Macron hat die erste nationale Gedenkfeier für die Rehabilitierung Alfred Dreyfus' mit einem eindringlichen Appell gegen Antisemitismus verbunden. Frankreich müsse dem erneuten Auftreten dieser Ideologie mit unablässiger Wachsamkeit begegnen, erklärte der Staatschef. Die Erinnerung an den zu Unrecht wegen Landesverrats verurteilten jüdischen Offizier erhielt damit ausdrücklich eine gegenwartsbezogene politische Bedeutung.

Der 12. Juli ist durch ein am 7. Juli veröffentlichtes Dekret als nationaler Gedenktag für die Anerkennung der Unschuld Dreyfus' festgelegt worden. Das Datum erinnert an das Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 12. Juli 1906, mit dem die Verurteilung endgültig aufgehoben wurde. Die erste Feier fällt in das Jahr des 120. Jahrestags dieser Entscheidung.

Dreyfus war 1894 in einem von antisemitischen Ressentiments geprägten Verfahren verurteilt und auf die Teufelsinsel deportiert worden. Die Affäre spaltete die Dritte Republik über Jahre. Erst die öffentliche Mobilisierung von Intellektuellen, Politikern und Journalisten sowie die juristische Neubewertung der Beweise führten zu seiner Rehabilitierung. Der Fall gilt bis heute als Prüfstein für Rechtsstaat, Pressefreiheit und die Gleichheit der Bürger.

Macron stellte die historische Erinnerung in den Zusammenhang gegenwärtiger Gefahren. Antisemitismus dürfe weder relativiert noch als Begleiterscheinung anderer Konflikte erklärt werden. Schon bei einer Gedenkfeier für Ilan Halimi im Februar hatte der Präsident betont, der Kampf gegen Judenhass sei Aufgabe aller Franzosen und aller staatlichen Institutionen. Die neue Dreyfus-Gedenkfeier verleiht dieser Linie nun einen dauerhaften institutionellen Rahmen.

Der Präsident sprach sich zudem dafür aus, die Namen der als Gerechte anerkannten Helfer an jenen Orten sichtbar zu machen, an denen sie während der deutschen Besatzung Juden vor Verfolgung und Deportation schützten. Damit würde das nationale Gedenken nicht allein auf zentrale Denkmäler konzentriert, sondern in Gemeinden, Schulen und konkrete lokale Erinnerungsorte getragen.

Die französische Gesetzgebung würdigt die Gerechten seit dem Jahr 2000 mit einem eigenen nationalen Gedenktag für die Opfer rassistischer und antisemitischer Verbrechen des französischen Staates. Geehrt werden Menschen, die Verfolgte ohne Gegenleistung und unter Gefahr für das eigene Leben aufnahmen, schützten oder verteidigten. Macrons Vorschlag knüpft an diese Tradition an, erweitert sie aber um die sichtbare Verankerung an historischen Schauplätzen.

Politisch verbindet der Präsident damit zwei unterschiedliche Erinnerungsebenen: den staatlichen Justizirrtum im Fall Dreyfus und die Verantwortung von Bürgern während der nationalsozialistischen Verfolgung und des Vichy-Regimes. Beide Fälle verweisen auf dieselbe republikanische Verpflichtung: Der Schutz jüdischer Bürger und die Bekämpfung antisemitischer Hetze sind keine Angelegenheit einer einzelnen Gemeinschaft, sondern ein Kernauftrag des Staates.

Quellen

  • Franceinfo
  • Elysee
  • Legifrance
  • Fondation pour la Memoire de la Shoah
  • Ville de Paris