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NEWSDESK · 20.07.2026

Mietwagen im Sommer: Vorschäden vor der Abfahrt genau festhalten

Paris – 20.07.2026: Wer in den Sommerferien ein Auto mietet, sollte den Zustand des Fahrzeugs vor der Abfahrt besonders genau dokumentieren. Anlass sind Hinweise auf mögliche Streitfälle über Kratzer oder andere Schäden, die bei der Übergabe bereits vorhanden gewesen sein können. Die französische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat ihre Informationen zur Fahrzeugmiete im Mai 2026 aktualisiert.

Entscheidend ist ein detaillierter, von beiden Seiten bestätigter Zustandsbericht. Bereits vorhandene Beulen, Lackschäden, fehlende Teile oder auffällige Verschmutzungen sollten darin präzise vermerkt werden. Nach Angaben der DGCCRF muss das Dokument bei Übernahme und Rückgabe des Autos unterschrieben werden. Ohne eine solche Festhaltung kann es für Mieter deutlich schwieriger werden, eine spätere Forderung nach Reparaturkosten zurückzuweisen.

Praktisch empfiehlt sich zudem, das Fahrzeug bei ausreichendem Licht von allen Seiten zu fotografieren oder zu filmen. Bilder von Felgen, Stoßfängern, Windschutzscheibe, Dach und Innenraum können die schriftliche Bestandsaufnahme ergänzen. Sie ersetzen jedoch nicht den Zustandsbericht. Wichtig ist, dass Auffälligkeiten nicht nur mündlich angesprochen, sondern ausdrücklich in den Unterlagen des Vermieters eingetragen werden.

Auch der Vertrag verdient vor der Unterschrift besondere Aufmerksamkeit. Der Vermieter muss über Preise, Kaution, Rückgabebedingungen, Kilometerregelungen, Treibstoffkosten und mögliche Zusatzleistungen klar informieren. Bei einer Anmietung in einer Filiale ist ein kostenloser detaillierter Kostenvoranschlag vorgesehen. Bei Onlinebuchungen müssen die maßgeblichen Angaben auf der Internetseite verständlich verfügbar sein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist im Grundpreis der Anmietung enthalten, deckt aber grundsätzlich Schäden an Dritten ab. Schäden am Mietwagen selbst, ein Diebstahl oder Verletzungen des Fahrers können je nach Vertrag nicht oder nur teilweise geschützt sein. Zusatzversicherungen und die Höhe der Selbstbeteiligung sollten deshalb vor Abschluss geprüft werden. Auch bestehende Kreditkarten- oder private Versicherungen können bereits Leistungen enthalten.

Bei der Rückgabe rät die DGCCRF, das Fahrzeug möglichst in Anwesenheit eines Mitarbeiters erneut gemeinsam zu kontrollieren. Wer Schlüssel und Wagen außerhalb der Öffnungszeiten lediglich auf einem Parkplatz zurücklässt, bleibt unter Umständen bis zur persönlichen Übergabe verantwortlich. Außerdem können fehlender Kraftstoff, verspätete Rückgabe oder zusätzliche Kilometer Kosten auslösen, sofern Preis und Berechnungsmethode vertraglich ausgewiesen sind.

Kommt es dennoch zu einer strittigen Rechnung, sollten Mieter den Kundenservice des Vermieters schriftlich kontaktieren und Kopien von Vertrag, Zustandsberichten, Fotos sowie allen Rechnungen aufbewahren. Bleibt eine Einigung aus, können Verbraucher den zuständigen Verbrauchermediator oder eine Verbraucherorganisation einschalten. Der wichtigste Schutz beginnt jedoch vor Fahrtantritt: Jeder sichtbare Vorschaden muss eindeutig und nachvollziehbar festgehalten sein.

Quellen

  • Franceinfo-RSS, 20.07.2026
  • DGCCRF: Fahrzeugmiete – geltende Regelungen, 13.05.2026
  • Service-Public: Versicherung für Mietwagen, geprüft am 18.09.2025