Frankreich – 11.07.2026: Führende Verbände der internationalen Musikbranche wollen Aufnahmen künftig mit einheitlichen Hinweisen zur Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz versehen. Das am 10. Juli vorgestellte freiwillige Modell unterscheidet zwischen vollständig oder überwiegend KI-generierten Titeln und Werken, bei denen KI nur unterstützend eingesetzt wurde. Ziel ist es, Hörerinnen und Hörern auf Streamingdiensten verständliche Informationen über die Entstehung eines Titels zu geben.
Hinter der Initiative stehen unter anderem der Weltverband der Tonträgerindustrie IFPI, der US-Branchenverband RIAA, der Verband unabhängiger Musikunternehmen A2IM, das Worldwide Independent Network, der europäische Verband IMPALA, die Recording Academy hinter den Grammy Awards sowie die Gewerkschaft SAG-AFTRA. Die Organisationen wollen mit Musikdiensten, Vertrieben, Aggregatoren und Standardisierungsgremien an einer breiten Einführung arbeiten.
Als KI-generiert soll ein Titel gekennzeichnet werden, wenn generative Systeme sämtliche oder den wesentlichen Teil der kreativen Elemente einer Aufnahme erstellt haben. Genannt werden etwa eine künstlich erzeugte Leadstimme, ein zentraler instrumental eingespielter Part oder Musik, die vollständig aufgrund einer Texteingabe erzeugt wurde. Die Kennzeichnung bezieht sich damit auf die hörbare Tonaufnahme und nicht pauschal auf das gesamte musikalische Umfeld.
Die zweite Kategorie betrifft Aufnahmen, die im Wesentlichen von Menschen geschaffen wurden, bei denen generative KI aber einzelne expressive Elemente beigesteuert hat. Nach den vorgeschlagenen Leitlinien müssen dabei die Hauptstimme und die zentralen Instrumente von Menschen stammen. Die Kennzeichnung soll also nicht den Einsatz jeder digitalen Technik bewerten, sondern den Umfang und die Rolle generativer KI für die konkrete Aufnahme sichtbar machen.
Die Hinweise sollen mit Symbolen, Metadaten und den technischen Auslieferungssystemen der Branche verbunden werden. Vorerst erfassen sie weder Liedtexte noch Kompositionen, Musikvideos oder Covergrafiken. Die beteiligten Verbände bezeichnen das Vorhaben ausdrücklich als anpassungsfähigen Rahmen: Die Regeln könnten erweitert werden, wenn sich technische Möglichkeiten, Marktpraktiken oder rechtliche Anforderungen verändern.
Der Vorstoß reagiert auf den starken Zustrom künstlich erzeugter Musik auf digitale Plattformen. Nach Angaben der IFPI entfielen im April 44 Prozent aller neu bei Deezer angelieferten Titel auf KI-generierte Aufnahmen. Gleichzeitig verwenden zunehmend Künstlerinnen und Künstler KI-Werkzeuge zur Ideensuche oder Bearbeitung, ohne ihre eigene kreative Leistung vollständig zu ersetzen. Gerade diese Unterschiede sollen die neuen Hinweise nachvollziehbar machen.
Für die Branche steht neben Verbrauchertransparenz auch die Frage nach Vertrauen, Urheberschaft und einer fairen Vergütung im Mittelpunkt. Die Labels wären zunächst freiwillig und ihre praktische Wirkung hängt davon ab, ob Streamingdienste und Vertriebspartner sie übernehmen. Einheitliche Begriffe könnten jedoch verhindern, dass Plattformen und Labels unterschiedliche, für das Publikum schwer vergleichbare Angaben zur KI-Nutzung verwenden.
Quellen
- IFPI
- Franceinfo
- Deezer Newsroom
- Centre national de la musique