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Jean-Paul Huber · 15.07.2026

Nationalversammlung verabschiedet Recht auf Hilfe zum Sterben endgültig

Paris - 15.07.2026: Die Nationalversammlung hat den parlamentarischen Streit über die Hilfe zum Sterben mit der endgültigen Annahme des entsprechenden Gesetzesvorschlags beendet. Damit erhält Frankreich erstmals einen rechtlichen Rahmen für eine aktive Hilfe zum Sterben. Die endgültige Entscheidung fiel im Palais-Bourbon, nachdem der Senat den Text zuvor erneut verworfen hatte. Aufgrund des verfassungsrechtlich vorgesehenen letzten Wortes der Abgeordneten konnte die Nationalversammlung die Vorlage abschließend billigen.Der Text schafft keinen allgemeinen Anspruch auf Sterbehilfe. Zugang soll nur volljährigen Personen offenstehen, die die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder dauerhaft und rechtmäßig in Frankreich leben. ...

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