Nizza – 13.07.2026: Die Promenade des Anglais liegt an diesem Julitag wieder im grellen Licht des Sommers. Doch für viele Familien ist sie vor allem ein Ort, an dem die Zeit am 14. Juli 2016 stehen geblieben ist. Zehn Jahre nach dem Terroranschlag wächst unter Betroffenen die Hoffnung, dass die Frage nach der Sicherung der Feierlichkeiten noch einmal vor ein Gericht kommen könnte.
Virginie Leroy, Anwältin von Nebenklägern, bezeichnete die Perspektive eines Verfahrens als neue Hoffnung für die Opfer. Es gehe nicht darum, die Erinnerung an die Tat neu aufzureißen, sondern um Antworten auf offene Fragen. Angehörige wollen geklärt sehen, ob die Gefahrenlage damals ausreichend eingeschätzt und ob die Schutzmaßnahmen für die Besucher des Feuerwerks angemessen vorbereitet waren.
Am Abend des Nationalfeiertags 2016 steuerte ein Attentäter einen Lastwagen in die Menschenmenge auf der Promenade des Anglais. 86 Menschen wurden getötet, viele weitere verletzt; unter den Toten waren auch Kinder. Die Tat traf eine Stadt, die sich zum Feuerwerk am Meer versammelt hatte, und erschütterte Frankreich weit über Nizza hinaus.
Nach Angaben der Vertreter von Opferfamilien hatten rund 25.000 Menschen an der Veranstaltung teilgenommen. Die Familien werfen den zuständigen Stellen vor, die terroristische Bedrohung nicht hinreichend vorausgesehen und das Gelände nicht ausreichend gesichert zu haben. Diese Vorwürfe sind Gegenstand der von ihnen angestrebten gerichtlichen Aufarbeitung; eine strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen ist damit nicht festgestellt.
Schon kurz nach dem Anschlag hatte das Innenministerium die damalige nationale Polizeiaufsicht mit einer technischen Bewertung des Sicherheits- und Ordnungsdispositivs beauftragt. Die Debatte über Zuständigkeiten zwischen Staat, Präfektur und Stadt begleitete die Angehörigen über Jahre. Für viele von ihnen ist sie keine abstrakte Verwaltungsfrage, sondern Teil der Suche nach einem nachvollziehbaren Ablauf jener Nacht.
Der frühere große Terrorprozess zum Anschlag richtete sich gegen Personen aus dem Umfeld des Attentäters. Die nun im Raum stehende weitere juristische Prüfung betrifft dagegen die Organisation der Sicherheit vor Ort. Gerade diese Unterscheidung ist für Hinterbliebene wesentlich: Die Tat selbst ist dokumentiert, doch die Frage, ob sie unter anderen Vorkehrungen hätte verhindert oder ihre Folgen hätten begrenzt werden können, bleibt für sie belastend.
In Nizza bereitet sich die Stadt auf den zehnten Jahrestag des Anschlags am 14. Juli 2026 vor. Gedenken und Justiz liegen dabei eng beieinander. Ein mögliches Verfahren wäre kein Abschluss für die Familien. Es könnte ihnen jedoch einen geregelten Ort geben, an dem Fragen gestellt, Entscheidungen erklärt und Verantwortlichkeiten – soweit rechtlich belegbar – geprüft werden.
Quellen
- Franceinfo
- Franzoesisches Innenministerium