Wer in Frankreich zu Lebzeiten ein Organ spendet, soll künftig weder finanzielle Nachteile noch administrative Belastungen in Kauf nehmen müssen. Mit diesem Ziel hat der Senat am 9. Juni 2026 einstimmig einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, der die sogenannte „finanzielle Neutralität“ der Lebendorganspende sicherstellen soll. Der Grundgedanke ist ebenso einfach wie weitreichend: Eine Organspende darf den Spender weder bereichern noch benachteiligen.
Bislang bestand zwischen diesem ethischen Prinzip und der Realität jedoch eine erhebliche Lücke. Trotz der vollständigen Kostenübernahme medizinischer Eingriffe mussten manche Spender Auslagen vorstrecken, Selbstbeteiligungen tragen oder Einkommensverluste hinnehmen. Auch Wartezeiten bei Krankengeldzahlungen sowie organisatorische Hürden im Berufsalltag konnten zusätzliche Belastungen verursachen.
Das nun verabschiedete Gesetzespaket soll diese Hindernisse beseitigen. Vorgesehen ist eine verpflichtende direkte Kostenübernahme durch die Krankenversicherung für sämtliche mit der Spende verbundenen medizinischen Leistungen. Honorare oberhalb der gesetzlichen Tarife werden ausgeschlossen, Eigenbeteiligungen und Pauschalgebühren entfallen. Zudem soll die bisherige Karenzzeit für Krankengeldzahlungen gestrichen werden.
Darüber hinaus werden die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Künftig sollen bezahlte Freistellungen nicht nur für die eigentliche Operation, sondern auch für notwendige Voruntersuchungen und medizinische Nachsorge möglich sein. Ziel ist es, den organisatorischen Aufwand für Spender deutlich zu reduzieren und die Vereinbarkeit mit dem Berufsleben zu verbessern.
Eine besonders bemerkenswerte Ergänzung nahm der Senat im Bereich der Versicherungen vor. Künftig sollen Versicherungsunternehmen nicht mehr berechtigt sein, in Gesundheitsfragebögen nach einer Organspende zu Lebzeiten zu fragen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Sorge, Spender könnten bei Kredit-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen indirekt benachteiligt werden.
Die Reform hat nicht nur eine praktische, sondern auch eine gesundheitspolitische Dimension. Frankreich verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 616 Transplantationen mit lebenden Spendern, darunter 605 Nierentransplantationen. Gemessen am Bedarf bleibt diese Zahl jedoch niedrig. Der nationale Transplantationsplan für die Jahre 2022 bis 2026 hatte das Ziel ausgegeben, den Anteil der Nierentransplantationen mit Lebendspendern auf 20 Prozent zu erhöhen. Tatsächlich lag dieser Anteil zuletzt bei lediglich 9,9 Prozent.
Ob die neuen Regelungen tatsächlich zu mehr Spendenbereitschaft führen, bleibt abzuwarten. Politisch setzt der Senat jedoch ein deutliches Signal: Wer bereit ist, einem anderen Menschen durch die Spende eines Organs ein neues Leben zu ermöglichen, soll dafür keine finanziellen oder gesellschaftlichen Nachteile befürchten müssen. Die ethische Idee der Freiwilligkeit wird damit erstmals umfassend durch konkrete soziale und wirtschaftliche Schutzmechanismen ergänzt.
Der Gesetzesentwurf wird nun im beschleunigten Verfahren von der Nationalversammlung beraten. Seine einstimmige Annahme im Senat deutet jedoch bereits auf einen breiten politischen Konsens hin.
Autor: P. Tiko