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Daniel Ivers · 17.07.2026

Paris genehmigt Verleumdungsklage gegen Rachida Dati

Paris – 17.07.2026: Im Rathaus der französischen Hauptstadt ist aus einem politischen Streit ein juristischer Konflikt geworden. Der Conseil de Paris ermächtigte Bürgermeister Emmanuel Gregoire am Freitag, im Namen der Stadt Paris eine Verleumdungsklage gegen Rachida Dati einzureichen. Die Klage soll nach Angaben aus Gregoires Umfeld in den kommenden Tagen bei Gericht eingehen.

Auslöser sind mehrere Aussagen der Bürgermeisterin des 7. Arrondissements und früheren Gegnerin Gregoires bei der Kommunalwahl. Dati hatte am 18. Mai im Netzwerk X geschrieben, Gregoire habe seit 2015 von Hinweisen des Bürgermeisters des 6. Arrondissements, Jean-Pierre Lecoq, gewusst; in zehn Jahren sei nichts geschehen. Sie stellte damit seine Rolle in der Affäre um Gewaltvorwürfe im Pariser Betreuungsbereich infrage.

Am 26. Mai verschärfte Dati ihre Kritik. Sie warf dem früheren Team von Anne Hidalgo und Emmanuel Gregoire vor, mutmaßliche Sexualstraftaeter wissentlich von einer Schule an eine andere versetzt und die Justiz nicht eingeschaltet zu haben. Dati vertritt zudem die Auffassung, die Stadt könne wegen ihrer Zuständigkeit bei der Einstellung des Betreuungspersonals strafrechtlich verantwortlich sein.

Der Stadtrat wertet diese Aussagen anders. In dem angenommenen Beschluss heißt es nach AFP, die Behauptungen verletzten Ehre und Ansehen der Stadt, weil sie Paris als Institution darstellten, die sexuelle Straftaten bewusst beguenstigt und deren Verschleierung organisiert habe. Gegenstand der geplanten Klage ist damit nicht die Aufklaerung der Vorfälle selbst, sondern die rechtliche Bewertung dieser konkreten oeffentlichen Anschuldigungen.

In der Debatte fehlten Gregoire und Dati, wie es die Geschaeftsordnung bei einer solchen Beratung vorsieht. Vertreter der Opposition bezeichneten das Vorgehen als Einschuechterungsversuch und kritisierten, dass die Stadt und damit die Steuerzahler die Klage finanzieren. Jean-Pierre Lecoq sprach von einem Abrechnungsversuch. Die linke Oppositionspolitikerin Sophia Chikirou forderte Gregoire auf, eine mögliche Klage persoenlich und nicht im Namen der Kommune zu fuehren.

Unabhaengig davon bleibt die Aufarbeitung der Vorwuerfe im Betreuungsbereich ein zentrales Thema. Rechte und zentristische Ratsmitglieder sowie Chikirous Gruppe hatten im Juni die Pariser Staatsanwaeltin Laure Beccuau nach Artikel 40 der Strafprozessordnung informiert. Sie baten darum, mögliche Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu prüfen. Dieser Hinweis ist keine gerichtliche Feststellung und ersetzt keine strafrechtliche Entscheidung.

Die Stadt hatte bereits eine ueberparteiliche Informations- und Bewertungsmission eingesetzt. Ihr Bericht soll spaetestens am 20. Dezember 2026 vorliegen. Zudem wurde eine unabhaengige Kommission unter Leitung des frueheren Jugendrichters Antoine Garapon geschaffen. Ob die nun geplante Verleumdungsklage zugelassen wird und wie ein Gericht Datis Aussagen bewertet, ist offen.

Quellen

  • AFP via Boursorama, 17.07.2026
  • Conseil de Paris, Beschluss zur Informations- und Bewertungsmission
  • Stadt Paris, Mitteilung zu Schutzmassnahmen im Betreuungsbereich
  • Le Parisien, Bericht zur Anzeige von Oppositionsvertretern