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Daniel Ivers · 08.07.2026

Paris ordnet Strafprozess gegen Rapper Booba wegen mutmaßlichen Cybermobbings gegen Magali Berdah an

Paris – 08.07.2026: Ermittlungsrichter am Tribunal judiciaire de Paris haben den Renvoi vor das Tribunal correctionnel gegen den Rapper Élie Yaffa, bekannt als Booba, angeordnet. Dem 47-Jährigen wird zur Last gelegt, die Agentin und Unternehmerin Magali Berdah über einen längeren Zeitraum im Netz gezielt bedrängt und zur Zielscheibe einer Online-Kampagne gemacht zu haben. Die Justiz datiert die mutmaßlichen Taten auf den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2025. Mit der heutigen Entscheidung wird das Verfahren in der Strafkammer eröffnet; die Pariser Staatsanwaltschaft hatte einen Prozess bereits im Februar 2026 beantragt.

Nach bisher bekannten Angaben stützen sich die Vorwürfe auf eine Vielzahl von Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sowie auf mutmaßlich koordinierte Beiträge Dritter. Berdah erklärte wiederholt, sie habe erhebliche persönliche und berufliche Folgen erlitten. In dem Verfahren geht es nicht nur um einzelne Posts, sondern auch um die Frage, ob öffentliche Äußerungen eines prominenten Nutzers nach französischem Recht als Anstiftung oder Beteiligung an einer kollektiven Online-Belästigung zu werten sein können. Der genaue Tatvorwurf und die zugehörigen Belege bleiben bis zur Verhandlung weitgehend unter Verschluss.

Neben Booba sollen nach Angaben der Ermittlungsbehörden zwei weitere Personen vor Gericht erscheinen: der Unternehmer Grégory Zaoui und eine Frau, die in den Akten als Angela C. geführt wird. Ihnen wird Beteiligung an der gegen Berdah gerichteten Kampagne zur Last gelegt. Die Verteidigung von Booba bestreitet, für Droh- oder Hetzakte Dritter verantwortlich zu sein, und kündigte an, die strafrechtliche Zurechnung einzelner Inhalte anzufechten. Die Anwälte von Berdah erklärten unterdessen, sie strebten eine Verurteilung an und verwiesen auf die dokumentierten Schädigungen.

Flankierend zum Strafverfahren hatte Berdah im Februar 2026 konservatorische Pfändungen erwirkt, die sich auf Urheberrechtsansprüche und Kontoguthaben des Künstlers beziehen. Diese Sicherungsmaßnahmen dienen der Absicherung möglicher zivilrechtlicher Forderungen und stellen keinen Schuldspruch dar. Der nun angeordnete Prozess betrifft das Strafrecht; zivilrechtliche Ansprüche könnten in einem gesonderten Verfahren oder im Adhäsionsweg geprüft werden.

Das Verfahren reiht sich in eine Serie französischer Fälle ein, in denen die Justiz Grenzen und Verantwortlichkeiten in digitalen Debatten auslotet. In den vergangenen Jahren haben Gerichte wiederholt entschieden, dass auch indirekte Aufrufe oder das Verstärken bestimmter Inhalte Konsequenzen haben können, wenn sie nachweislich zu koordinierten Angriffen führen. Für den anstehenden Prozess sind Beweisaufnahmen zu Inhalten, Zeitabläufen, technischer Zuordnung sowie Zeugenaussagen vorgesehen. Ein konkreter Verhandlungstermin wurde von der Justiz zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien
  • TF1 Info
  • Le Parisien (Archiv)