Paris – 17.07.2026: Die gemischte parlamentarische Kommission von Nationalversammlung und Senat hat am Donnerstag, 16. Juli, einen Kompromiss über das Gesetzesprojekt zum Schutz und zur Stärkung der landwirtschaftlichen Souveränität Frankreichs erzielt. Der Text soll nach dem Willen der Regierung Erzeugern schneller bei Wasserzugang, Betriebsentwicklung, Schutz vor Raubtieren und Verhandlungen mit Abnehmern helfen.
Die Einigung kam nach rund sechs Stunden Beratung zustande. Acht Mitglieder der Kommission stimmten dafür, vier dagegen; zwei enthielten sich. Die beschlossene Fassung orientiert sich nach Angaben aus dem Parlament weitgehend an der zuvor vom Senat geänderten Version. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit aber noch nicht abgeschlossen.
Die Nationalversammlung soll die Ergebnisse der Kommission am Montag, 20. Juli 2026, ab 21.30 Uhr beraten. Der Senat will anschließend am Dienstag, 21. Juli, in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst wenn beide Kammern den identischen Text billigen, kann das Gesetz verkündet werden. Die Regierung hatte für das Vorhaben bereits am 8. April das beschleunigte Verfahren eingeleitet.
Besonders umstritten bleibt die vorgesehene Ausnahmegenehmigung für bestimmte Insektizide. Für Zuckerrüben, Äpfel, Kirschen und Haselnüsse könnten die Wirkstoffe Flupyradifuron oder Acetamiprid per Ministerialentscheidung für höchstens drei Jahre zugelassen werden. Voraussetzung wäre eine Stellungnahme der nationalen Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz ANSES. Beide Stoffe gehören zur Gruppe der Neonicotinoide.
Der Umweltverband France Nature Environnement reagierte alarmiert auf die Einigung und sieht nach eigenen Angaben eine beschleunigte Entwicklung mit schweren Folgen. Auch andere Umweltorganisationen und linke Parlamentarier kritisieren den Kurs als Rückschritt beim Schutz von Biodiversität, Bestäubern, Wasserressourcen und Gesundheit. Befürworter verweisen dagegen auf die Begrenzung der Ausnahmen und auf die wissenschaftliche Begutachtung durch ANSES.
Im Wasserteil des Kompromisses bleibt das Ziel bestehen, die landwirtschaftlichen Speicherkapazitäten bis 2035 zu verdoppeln. Verfahren für entsprechende Projekte sollen vereinfacht werden. Zugleich wurde eine vom Senat vorgeschlagene Regel gestrichen, die landwirtschaftliche Interessen bei der Wasserbewirtschaftung besonders stark abgesichert hätte. Ebenfalls nicht übernommen wurde eine engere gesetzliche Definition von Feuchtgebieten.
Das Gesetz bündelt weitere Maßnahmen zu Agrarflächen, Handelsbeziehungen, Importkontrollen, Tierhaltung und Wolfsrissen. Das Landwirtschaftsministerium stellt es als Antwort auf Forderungen der Branche nach weniger Verwaltungsaufwand und mehr Planungssicherheit dar. Ob die Kompromissfassung beide Schlussabstimmungen passiert, wird in Paris am 20. Juli und im Senat am 21. Juli entschieden.
Quellen
- Senat: Gesetzesdossier zum Agrar-Notgesetz
- Senat: Gesetz in klarer Sprache
- Public Senat: Bericht zur Einigung der gemischten Kommission
- Landwirtschaftsministerium: Position zum Gesetzesprojekt