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Daniel Ivers · 08.07.2026

Plattformbetreiber von “CFake” in Paris zu einem Jahr Haft verurteilt

Paris – 08.07.2026: Die 13. Kammer des Tribunal judiciaire de Paris hat einen 47-jährigen Informatiker aus Nizza wegen des Betriebs der Plattform CFake zu einem Jahr Haft verurteilt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erleichterte der Mann über Jahre die Verbreitung von pornografischen, künstlich erzeugten Bildern und Videos, die ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht wurden. Ermittler sprachen vor Gericht von rund 300.000 manipulierten Bildern, etwa 7.000 Videos und einer Community von rund 200.000 registrierten Nutzerinnen und Nutzern mit mehreren Millionen Seitenaufrufen monatlich.

Die Festnahme erfolgte Anfang Juni nach Ermittlungen in Zusammenarbeit mit US-Behörden. Dort waren mehrere Domains der Plattform beschlagnahmt worden, worauf französische Ermittler Wohnungen und IT-Infrastruktur durchsuchten. Nach Behördenangaben stellten sie Computer-Hardware und Krypto-Guthaben sicher. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe „in seiner eigenen Welt“ gehandelt und nicht die Absicht gehabt, einzelne Personen systematisch zu schädigen. Die Nebenklage und die Staatsanwaltschaft wiesen dies zurück und betonten den anhaltenden Schaden für Betroffene, deren Intimsphäre und Ruf oft unwiederbringlich verletzt würden.

Der Fall gilt als einer der bislang umfangreichsten Verfahren zu sexualisierten Deepfakes in Frankreich. Opfervertreter schilderten, wie sich Inhalte trotz Löschungen rasch vervielfältigen und Betroffene beruflich wie privat unter Druck setzen. Prozessbeobachter sehen im Strafmaß den Versuch der Justiz, klare Grenzen für Plattformbetreiber zu ziehen, die technische Infrastruktur und Moderationsregeln bereitstellen und damit den Missbrauch erst ermöglichen. Zugleich verdeutliche das Urteil die juristische Komplexität digitaler Taten, bei denen Veröffentlichung, Hosting, Monetarisierung und internationale Zuständigkeiten ineinandergreifen.

Im Umfeld des Verfahrens verwiesen Expertinnen und Experten auf laufende Debatten über strengere Regeln für KI-gestützte Inhalte auf EU-Ebene. Frankreich hatte sich in Brüssel wiederholt für schärfere Vorgaben ausgesprochen, die nicht einvernehmliche Deepfakes und entsprechende Hosting-Dienste sanktionieren. Parallel arbeiten zivilgesellschaftliche Organisationen mit Plattformen an Meldesystemen und Hash-Datenbanken, um die Verbreitung einmal entdeckter Inhalte zu erschweren. Auch zivilrechtliche Ansprüche der Betroffenen bleiben anhängig; sie reichen von Schmerzensgeldforderungen bis zu Unterlassungen und Auslistungsbegehren gegenüber Suchmaschinen.

Nach Urteilsverkündung kündigten Verfahrensbeteiligte weitere Ermittlungen gegen mutmaßliche Administratoren und zahlende Nutzer an. Die Pariser Staatsanwaltschaft betonte, dass neben der strafrechtlichen Verantwortung des Betreibers auch Fragen der Plattformkontrolle, der Beweissicherung über Landesgrenzen hinweg und der Kooperation mit ausländischen Registraren im Fokus stehen. Das Urteil könnte künftige Verfahren prägen, in denen technische Anonymisierung und internationale Infrastruktur die Ahndung digitaler Übergriffe erschweren.

Quellen

  • Franceinfo
  • Tribunal judiciaire de Paris
  • Le Parisien
  • RTL