Paris – 19.07.2026: Eine am 17. Juli veröffentlichte Recherche von Franceinfo lenkt den Blick erneut auf ein seit Jahren ungelöstes Problem der französischen Sicherheitskräfte: Das individuelle Kennzeichen RIO ist zwar vorgeschrieben, bei Einsätzen jedoch häufig nicht oder nur schwer lesbar. Damit stellt sich erneut die Frage, wie wirksam die staatliche Kontrolle einer Regel ist, die der Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns dienen soll.
RIO steht für Referenznummer der Identitäten und der Organisation. Es handelt sich um eine siebenstellige Nummer, nicht um den Namen des Beamten. Sie soll es ermöglichen, einen Polizisten oder Gendarmen nach einem Einsatz eindeutig zuzuordnen, ohne dessen persönliche Daten öffentlich preiszugeben. Die Pflicht beruht auf Artikel R.434-15 des französischen Gesetzbuchs für innere Sicherheit und gilt grundsätzlich seit dem 1. Januar 2014.
Eine Verordnung vom 24. Dezember 2013 schreibt vor, dass uniformierte Beamte ihre individuelle Nummer während des Dienstes tragen müssen. Auch Polizisten in Zivil sind erfasst, sobald sie bei einer Operation ein sichtbares Polizeikennzeichen wie eine Armbinde tragen. Ausnahmen gelten insbesondere für Personal des Inlandsgeheimdienstes DGSI, für den Schutz französischer Auslandsvertretungen und für Ehrenuniformen bei Zeremonien.
Die Regel verlangt nicht allein das Vorhandensein des RIO, sondern seine Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit. Genau daran scheitert die Umsetzung nach wiederholten Feststellungen. Schutzwesten, Ausrüstungsgegenstände oder die Platzierung des kleinen Kennzeichens können die Lesbarkeit beeinträchtigen. Franceinfo berichtet zudem über Fälle, in denen Beamte die Nummer verdecken sollen, um eine persönliche Identifizierung zu erschweren. Diese Vorwürfe betreffen die Einhaltung der Dienstpflichten und nicht die grundsätzliche Rechtslage.
Der Conseil d'État hatte bereits im Oktober 2023 festgestellt, dass die Identifizierungspflicht nicht ausreichend beachtet werde. In einer weiteren Entscheidung vom 29. April 2026 verlangte das oberste Verwaltungsgericht vom Innenministerium, die angekündigten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Dazu gehören Weisungen an die Hierarchie, die Aufnahme der Pflicht in die Ausbildung und die Einstufung von Verstößen als dienstethische Pflichtverletzung.
Zugleich muss der Staat neue Kennzeichen beschaffen und spätestens bis zum 31. Dezember 2026 verteilen. Vorgesehen sind größere, besser lesbare Ziffern in Weiß auf schwarzem Grund sowie eine Anbringung auf der Vorderseite der Schutzwesten bei Einsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Das Gericht hielt die bisherige Umsetzung ausdrücklich für unvollständig.
Offen bleibt, wie konsequent Verstöße im Einzelfall disziplinarisch verfolgt werden. Eine parlamentarische Anfrage vom Januar 2026 verlangte von der Regierung Angaben zu Sanktionen durch die Polizeiaufsicht IGPN und die Gendarmerieaufsicht IGGN. Verlässliche, zusammengefasste Zahlen dazu liegen öffentlich bislang nicht vor. Für die Behörden ist die sichtbare Kennzeichnung damit nicht nur eine Frage der Ausrüstung, sondern auch ein Prüfstein ihrer internen Kontrollfähigkeit.
Quellen
- Franceinfo-Recherche zur Sichtbarkeit der RIO-Kennzeichen
- Conseil d'État: Entscheidung zur individuellen Identifizierung von Polizei und Gendarmerie
- Légifrance: Verordnung vom 24. Dezember 2013 zum individuellen Kennzeichen
- Nationalversammlung: schriftliche Anfrage zum Tragen des RIO