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Patrice Tiko · 18.07.2026

Senat suspendiert Christine Herzog wegen schwerer Ethikverstöße

Paris – 17.07.2026: Der französische Senat hat gegen die moselländische Senatorin Christine Herzog die schärfste in seiner Geschäftsordnung vorgesehene Disziplinarmaßnahme verhängt. Das Präsidium der zweiten Parlamentskammer beschloss einstimmig eine Rüge mit vorübergehendem Ausschluss. Herzog darf während 15 öffentlicher Sitzungstage den Luxemburger Palast nicht betreten und muss eine Fortbildung zu ihren Pflichten als Arbeitgeberin absolvieren.

Die dem Beschluss zugrunde liegende interne Untersuchung stellte nach Angaben des Senats eine erwiesene moralische Belästigung einer parlamentarischen Mitarbeiterin fest. Zudem sah das Präsidium einen besonders schweren Verstoß gegen die ethischen Grundsätze der Würde und Redlichkeit. Herzog verliert darüber hinaus während sechs Monaten den überwiegenden Teil ihrer senatorischen Bezüge. Nach einer Berechnung aus Senatskreisen entspricht dies einem Einkommensausfall von rund 32.000 Euro.

Ausgangspunkt war eine Meldung der Mitarbeiterin zu Beginn des Frühjahrs 2026. Sie befindet sich nach Angaben aus dem Umfeld der Untersuchung im Krankenstand. Der Ethikausschuss des Senats führte anschließend Anhörungen und ein Disziplinarverfahren durch. Nach dessen Ergebnis gingen die Feststellungen über einen gewöhnlichen Arbeitskonflikt hinaus: Herzog soll ihrem Lebensgefährten faktisch Weisungsbefugnisse gegenüber ihren Beschäftigten eingeräumt haben.

Dieser Mann war früher als parlamentarischer Mitarbeiter der Senatorin beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag endete 2022, weil Abgeordnete und Senatoren ihre Ehe- oder Lebenspartner nicht beschäftigen dürfen. Nach den jetzt veröffentlichten Erkenntnissen soll er dennoch in jüngerer Zeit im Mitarbeiterstab eine hierarchische Rolle ausgeübt haben. Dies habe insbesondere die Arbeitsbelastung einer Mitarbeiterin erhöht und ihre Arbeitsbedingungen dauerhaft verschlechtert.

Der Senat hält zudem fest, dass die Mitarbeiterin zur Mitarbeit an einem historischen Buch verpflichtet worden sein soll. Das Präsidium sieht eine unmittelbare Beteiligung Herzogs an dieser Organisation. Ferner nennt der Beschluss Sachverhalte, die den Verdacht einer Zweckentfremdung öffentlicher Mittel begründen könnten. Eine strafrechtliche Feststellung ist damit nicht verbunden; die Entscheidung betrifft zunächst ausschließlich die parlamentarische Disziplinarordnung.

Christine Herzog, Jahrgang 1968, vertritt die Moselle seit 2017 im Senat und wurde 2023 wiedergewählt. Sie gehört der zentristischen Fraktion Union Centriste an und ist Mitglied des Ausschusses für Raumplanung und nachhaltige Entwicklung. Auf Anfragen der Nachrichtenagentur AFP reagierte sie zunächst nicht. Die Fraktion erklärte, sie nehme die Entscheidung zur Kenntnis, verfüge wegen des vertraulichen Verfahrens jedoch nur über unvollständige Informationen.

Der Fall unterstreicht die Bedeutung der internen Kontrollmechanismen des Senats für das Verhältnis zwischen Mandatsträgern und ihren Beschäftigten. Die Sanktion ist institutionell erheblich, ersetzt aber weder eine mögliche Prüfung durch die Justiz noch greift sie deren Ergebnis vor. Für Herzog bleibt das Senatorenmandat formal bestehen; die unmittelbaren Folgen betreffen den Zugang zu den Sitzungen, die Bezüge und die arbeitsrechtliche Betreuung ihres Mitarbeiterstabs.

Quellen

  • Sénat
  • Le Dauphiné Libéré mit AFP
  • franceinfo