Paris – 19.07.2026: Gut elf Tage vor Ablauf der Antragsfrist wirbt die französische Regierung erneut für ihre Kraftstoffhilfe für Berufstätige mit langen Fahrwegen. Die einmalige Zahlung von 100 Euro kann noch bis zum 30.07.2026 über das Portal der Steuerverwaltung beantragt werden. Sie richtet sich nicht an alle Autofahrer, sondern an einkommensschwache Erwerbstätige, die ihr privates Fahrzeug beruflich intensiv nutzen.
Nach Angaben von Franceinfo haben bisher nur etwa 40 Prozent der Anspruchsberechtigten einen Antrag gestellt. Eine aktuelle amtliche Gesamtzahl veröffentlichte die Regierung am Sonntag nicht. Die zunächst hohe Zahl der Anträge nach Öffnung des Online-Verfahrens am 27.05.2026 hat sich damit offenbar nicht in eine umfassende Ausschöpfung des Programms übersetzt. Für den Staat ist dies politisch relevant, weil die Hilfe als gezielte Antwort auf die gestiegenen Kraftstoffpreise konzipiert wurde.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich, die 2024 mindestens 16 Jahre alt waren und 2024 Erwerbseinkünfte erzielten. Ihr Referenzsteuereinkommen darf höchstens 16.880 Euro je Steueranteil betragen; außerdem dürfen sie nicht der Immobilienvermögensteuer unterlegen haben. Die Regelung erfasst damit die unteren fünf Einkommensdezile und schließt Haushalte mit höheren Einkommen grundsätzlich aus.
Hinzu kommt ein Kriterium der beruflichen Mobilität. Gefördert wird, wer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte täglich mindestens 15 Kilometer je Strecke zurücklegt oder im Laufe eines Jahres mindestens 8.000 Kilometer aus beruflichen Gründen fährt. Das Fahrzeug muss mit Verbrennungsmotor oder als nicht extern aufladbarer Hybrid betrieben werden, versichert sein und darf weder Dienstwagen noch landwirtschaftliches Fahrzeug oder schweres Nutzfahrzeug sein.
Das Finanzministerium beziffert die Pauschale auf einen rechnerischen Ausgleich von 20 Cent je Liter bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 500 Litern innerhalb von sechs Monaten. Die Hilfe wird nur einmal je Fahrzeug gewährt. Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst prüft ein Simulator die Voraussetzungen; bei positivem Ergebnis wird der Zugang zum eigentlichen Formular freigeschaltet.
Das Instrument entstand im Zusammenhang mit den Folgen des Konflikts im Nahen Osten für die Energiepreise. Ursprünglich auf 50 Euro angelegt, verdoppelte die Regierung die Pauschale im Mai auf 100 Euro und verlängerte ihre Bemessung auf sechs Monate. Der Senat veranschlagte die Gesamtkosten auf rund 320 Millionen Euro. Anders als eine allgemeine Senkung der Kraftstoffabgaben konzentriert die Maßnahme die Entlastung auf abhängig Beschäftigte und Selbständige mit nachweislich hoher Pkw-Abhängigkeit.
Die geringe Beteiligung kann mehrere Ursachen haben: enge Einkommens- und Fahrzeugvorgaben, die Bindung an Steuer- und Erwerbsdaten des Jahres 2024 sowie ein digitales Verfahren, das zunächst eine Vorprüfung verlangt. Zugleich begrenzt die Konstruktion bewusst die fiskalischen Kosten. Ob die Regierung die Frist über den 30.07.2026 hinaus verlängert, ist bislang nicht angekündigt.
Quellen
- Franceinfo
- Direction generale des finances publiques
- Ministere de l'Economie et des Finances
- Senat